Müllautos, die nebeneinander parken, von der Stadtreinigung Dresden.

Öffentliche Daseinsvorsorge in öffentliche Hand! – Kein Verkauf der Stadtreinigung Dresden!

ANTRAG
SPD-Fraktion

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Stadtrat lehnt einen Verkauf von Anteilen an der Stadtreinigung Dresden GmbH ab.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Gesellschafterversammlung der Stadtreinigung Dresden GmbH, also der Geschäftsführung der Technische Werke Dresden GmbH, eine Weisung zu erteilen, dass Anteile an der Stadtreinigung Dresden GmbH nicht verkauft oder veräußert werden dürfen. Soweit der Oberbürgermeister dafür als Gesellschafterversammlung der Technische Werke Dresden GmbH handeln muss, wird er angewiesen, in dieser Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen.
  3. Über den Vollzug dieses Beschlusses ist der Stadtrat unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Beschluss des Stadtrates zu unterrichten durch Vorlage des Wortlauts der entsprechenden Weisungen und Gesellschafterversammlungsbeschlüsse.
  4. Die von der Landeshauptstadt Dresden in die Aufsichtsräte der betroffenen Gesellschaften entsandten Mitglieder werden gebeten, im Falle einer Befassung keiner Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der Stadtreinigung Dresden GmbH zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Der Oberbürgermeister verfolgt Überlegungen, Gesellschaftsanteile an der Stadtreinigung Dresden GmbH zu verkaufen, die bisher der Technische Werke Dresden GmbH, einem 100%igen Tochterunternehmen der Stadt, gehören. Eine Option soll die Veräußerung an die SachsenEnergie AG sein. Andere Optionen sind laut Antwort des Oberbürgermeisters auf die Anfrage AF0732/25 Anteilsverkäufe an private Dritte, wenn kein vollständiger Verkauf erfolgt. Eines Stadtratsbeschlusses bedürfe es nicht; der Oberbürgermeister hat auch nicht die Absicht bekundet, einen Anteilsverkauf von der Zustimmung des Stadtrates abhängig zu machen.

Demgemäß ist zu befürchten, dass der Oberbürgermeister eigenmächtig handeln will. Daher muss der Stadtrat dem zuvorkommen.

Die Anteilsveräußerung an der Stadtreinigung Dresden GmbH ist nach der Sächsischen Gemeindeordnung nicht von der Zustimmung des Stadtrates abhängig, sondern nur von der der Gesellschafterversammlung der Stadtreinigung (§ 96a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a SächsGemO). Dabei handelt es sich um die Geschäftsführung der Technischen Werke Dresden GmbH. Denn die Stadtreinigung ist keine unmittelbare, sondern eine mittelbare städtische Beteiligung. Die Anteile werden nicht von der Stadt, sondern von der TWD gehalten.

Gleichwohl gewährleistet die Gemeindeordnung, dass der Stadtrat als Hauptorgan der Stadt seinen Willen durchsetzen kann. Denn die Geschäftsführung der TWD unterliegt den Weisungen der Gesellschafterversammlung (§ 37 Abs. 1 GmbHG), die wiederum vom Oberbürgermeister gebildet wird. Dieser wiederum unterliegt in diesen Angelegenheiten den Weisungen des Stadtrates (§ 98 Abs. 1 Satz 5 und 6 SächsGemO). Eine solche Weisung ist vorliegend erforderlich, wenn nicht über den Verkauf von Anteilen an dem für die Stadt und ihre Bevölkerung so wichtigen Unternehmen hinter verschlossenen Türen entschieden werden soll.

Vertretbar erscheint auch eine Auslegung der Sächsischen Gemeindeordnung, dass für die Anteilsveräußerung auch unmittelbar der Zustimmung des Stadtrates bedürfte. Da aber die Stadtverwaltung diese Ansicht nicht teilt, ist eine Beschlussfassung des Stadtrates unumgänglich, um in dieser Frage Sicherheit zu erlangen.

Die Veräußerung ist abzulehnen. Das Unternehmen arbeitet mit Gewinn. Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hände. Wer für diese Aufgabe arbeitet, verdient Tariflohn nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Die vom Oberbürgermeister behaupteten Investitionsnotwendigkeiten und drohenden Gebührensteigerungen sind nicht belegt. Im Übrigen ist niemand ersichtlich, der seine Beteiligung an den Investitionen gleichsam verschenken würde. Refinanziert müssen die Investitionen so oder so werden, ob sie öffentlich oder privat finanziert sind.

 

Dana Frohwieser

SPD-Fraktion

 

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