Julia Hartl fragt nach barrierearmen Formulierungen für Verwaltungsunterlagen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
eine möglichst barrierearme und verständliche Kommunikation mit Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stärkt die Selbstständigkeit der Betroffenen und reduziert den Verwaltungsaufwand, da Rückfragen und Missverständnisse minimiert werden. Um möglichst viele Menschen gleichzeitig zu erreichen, kann hier das Verwenden von einfacher Sprache eine Möglichkeit sein.
Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
1. Welche Kosten würden entstehen, wenn sämtliche relevante Unterlagen nach AsylbLG in einfacher Sprache bereitgestellt würden?
2. Wie viel zusätzliches Personal wäre erforderlich, um eine solche Umstellung umzuset-zen?
3. Warum ist es bislang nicht möglich, Änderungsbescheide zu Gebührenfestsetzungsbescheiden (im Bereich Benutzergebühren) so zu strukturieren, dass bereits zu Beginn deutlich und verständlich darauf hingewiesen wird, dass Personen im Bezug von ALG II mit dem Bescheid direkt zum Jobcenter gehen können?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Julia Hartl