Portraitansicht der Stadträtin Julia Natascha Hartl

Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) – Rückstau bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Julia Hartl erkundigt sich mit Sorge, warum es bei der Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) zu erheblichen Verzögerungen kommt.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass es bei der Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach § 28 SGB II, insbesondere für Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG, zu erheblichen Verzögerungen kommt. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind ein wesentliches Instrument zur sozialen Teilhabe und Chancengleichheit. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass diese schnell und zuverlässig zur Verfügung stehen – gerade für besonders schutzbedürftige Gruppen wie geflüchtete Kinder und Jugendliche.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

Fragen:

1. Wie groß ist aktuell der Rückstau an Anträgen auf BuT-Leistungen für Personen im Bezug nach dem AsylbLG?
a.) Bitte um Angabe der konkreten Anzahl offener Anträge zum Stichtag des 15.09.2025.
b.) Bitte um Angabe des durchschnittlichen Bearbeitungszeitraums im Jahr 2025. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen Antragstellung und dem ersten Erhalt der Leistung?

2. Welche Ursachen sieht die Verwaltung für diese Verzögerungen?
a.) Liegt ein akuter Personalengpass vor?
b.) Gibt es einen erhöhten Krankenstand?
c.) Welche internen organisatorischen oder technischen Probleme behindern ggf. die Bearbeitung?

3. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen, um den Rückstau zeitnah abzubauen?

4. Welche Ideen hat die Verwaltung konkret dazu, wie die betroffenen Schüler:innen und Berufsschüler:innen aktuell ihr Schulessen bezahlen sollen, solange kein Bewilligungsbescheid vorliegt?

5. Wie viele Personen in Dresden haben zum Stichtag des 15.09.25 insgesamt Anspruch auf BuT-Leistungen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG und wie viele nehmen diese Leistungen aktuell tatsächlich in Anspruch?

6. Wie bewertet die Verwaltung die Gefahr von Untätigkeitsklagen aufgrund der Verzögerungen? Gab es bereits entsprechende Androhungen oder laufende Verfahren?

7. Kommt es regelmäßig zu Rückstaus zum Schuljahresbeginn oder ist die aktuelle Situation außergewöhnlich? Gibt es allgemein saisonale Schwankungen bei der Antragstellung?

8. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt derzeit, um die Informationslage für Leistungsberechtigte zu verbessern und Missverständnisse bei der Antragstellung zu vermeiden?
a.) Wird mehrsprachiges Informationsmaterial bereitgestellt?
b.) Gibt es Beratungsangebote durch Sozialarbeiter:innen oder Integrationsdienste?

9. Wie plant die Stadt langfristig eine effizientere, digitale und barrierearme Antragstellung und Bearbeitung von BuT-Leistungen zu gewährleisten?

 

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Julia Hartl

Zum Inhalt springen