Stefan Engel erkundigt sich zu den Maßgaben des Oberbürgermeisters für Optimierung des DVB-Liniennetzes.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im März 2025 beschloss der Stadtrat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2025/2026 die DVB mit der Überprüfung ihres Liniennetzes zu beauftragen. Der damalige Stadtratsbeschluss enthielt keine konkrete Zielsumme für den mittelfristigen Zuschussbedarf, allerdings tauchen solche Kennzahlen im Rahmen der Diskussion über den Prozess zum Liniennetz immer wieder auf.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Hat der Oberbürgermeister der DVB mit Blick auf den Liniennetz-Prozess eine Vorgabe zur maximalen Verlustübernahme durch die TWD für den Zeitraum ab 2027 gemacht?
2. Sofern eine solche Vorgabe ergangen ist: Wie hoch soll die maximale Verlustübernahme durch die TWD für die DVB im Zeitraum ab 2027 jährlich maximal sein?
3. Sofern eine solche Vorgabe ergangen ist: Wann wurde diese Vorgabe der DVB zugesandt bzw. mitgeteilt?
4. Basiert die (möglicherweise) kommunizierte Höhe des TWD-Verlustausgleichs ab 2027 auf höheren Ausschüttungen der Sachsen Energie AG?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel