Stefan Engel erkundigt sich nach den neuen Fahrgastunterständen und dem stellenweise mangelnden Regenschutz.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im April 2021 beschloss der Stadtrat — wie auch öffentlich berichtet wurde — mit einer Mehrheit aus CDU, Grünen, FDP und AfD den Prozess zur Neuausschreibung der Außenwerberechte. Diese hatte auch den Komplettersetz der bis dahin bestehenden Fahrgastunterstände durch neue Modelle von Wall zur Folge. Die neuen Fahrgastunterstände, die vom Architekten Norman Foster gestaltet wurden, sind nun einige Zeit im Praxiseinsatz und an mich wurde von verschiedenen Seiten Kritik an der konkreten Gestaltung herangetragen.
Konkret wird u.a. kritisiert, dass bei vielen Fahrgastunterständen keinerlei Seitenverglasung / Seitenwände mehr verwendet werden und daher kein echter Regenschutz mehr vorhanden ist. Beispielhaft lässt sich dies an der stadtauswärtigen Haltestelle der 4 und 9 an der Anton / Leipziger Str. nachvollziehen: Während auf der Mittelinsel früher immerhin ein gewisser seitlicher Regenschutz durch eine schräg gestellte Werbefläche und eine Verglasung in halber Tiefe gegeben war, beschränkt sich der Fahrgastunterstand nun auf das Dach und die verglaste Rück-wand. In diesem Zusammenhang fiel schon die Begrifflichkeit „überdachte Fahrplanauskünfte“. Auch bei den Fahrgastunterständen mit Seitenverglasung bzw. Seitenwerbeflächen wird kritisiert, dass durch den größeren Abstand zwischen Seitenverglasung bzw. Seitenwerbeflächen zum Dach nun mehr Regen in den Fahrgastunterstand hineingelangt. Zudem wird insbesondere von älteren Menschen oder Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen die schmale Gestaltung der Sitzbänke kritisiert.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Wer konkret hat über die Gestaltung der neuen Fahrgastunterstände entschieden?
2. Ist es – wie in der öffentlichen Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaftsförderung vom 6. April 2022 zu lesen ist – zutreffend, dass die Beurteilung des Designs und der Nutzbarkeit der neuen Fahrgastunterstände im Rahmen des Auswahlverfahrens nur einer rein verwaltungsintern besetzten Jury oblag?
3. Welchen Stellenwert hatten Aspekte der alltäglichen Nutzbarkeit und des Regenschutzes beim Auswahlprozess für die neuen Fahrgastunterstände?
4. Nach welchen Kriterien wurden die unterschiedlichen Bauformen – mit seitlicher Verglasung / Werbefläche oder ohne – an den Haltestellen platziert?
5. Warum war bei den Fahrgastunterständen an schmalen Haltestellen früher immerhin ein gewisser seitlicher Regenschutz – durch schräg gestellte Werbeflächen und seitliche Verglasung in halber Tiefe – gegeben und warum ist dies nun nicht mehr möglich?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel