Elli Ilse Martius erkundigt sich zur Berücksichtigung der Kultur- und Kreativwirtschaft bei neuen Baugebieten.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Richtlinie zum kooperativen Baulandmodell der Landeshauptstadt Dresden (Fassung vom 16.04.2022) ist unter Punkt 4.8.1. festgehalten, dass bei der Entwicklung neuer Baugebiete mögliche Bedarfe für Kultur- und Kreativwirtschaft berücksichtigt werden sollen.
Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um den zunehmenden Flächendruck auf Räume für kulturelle und kreative Nutzungen bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. In welchen Baugebieten oder Vorhaben seit Inkrafttreten der Richtlinie (April 2022) wurde der Punkt 4.8.1. konkret berücksichtigt? In welchem Umfang wurden dabei Flächen für Kultur- und Kreativwirtschaft geschaffen und welche Mietpreise wurden festgelegt?
2. In welcher Form (z. B. Festsetzungen im Bebauungsplan, städtebauliche Verträge, sonstige Vereinbarungen) erfolgte die Umsetzung jeweils?
3. Nach welchen Kriterien oder Verfahren wurde entschieden, ob und in welchem Umfang entsprechende Flächenanteile für Kultur- und Kreativwirtschaft bei Neubauprojekten eingeplant werden?
4. Wie bewertet die Verwaltung die bisherige praktische Wirkung des Punktes 4.8.1., insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Räumen für Kultur- und Kreativwirtschaft?
5. Plant die Verwaltung auf Basis bisheriger Erfahrungen, die Richtlinie oder deren Anwendung zu überarbeiten, um die Berücksichtigung solcher Nutzungen verbindlicher oder praxistauglicher zu gestalten?
6. Welche anderen Instrumente nutzt die Stadtverwaltung, um zusätzliche Flächen für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu schaffen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elli Ilse Martius