Dr. Peter Lames erkundigt sich nach der personellen Ausstattung für die zweite Leichenschau gemäß § 18b Abs. 2 SächsBestG.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Hinblick auf eine effiziente und ressourcenschonende Personalgestaltung und Aufgabenverteilung, stellen sich Fragen zu der Durchführung und Organisation der zweiten Leichenschau in der Landeshauptstadt Dresden sowie zu der Gewährleistung qualitativer Standards dieser.
Hierfür bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Fragen:
1. Wie viele Fachärzte und Fachärztinnen für Rechtsmedizin (§ 18b Abs. 2 Satz 2 SächsBestG) sind im Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden mit welchem Arbeitskraftanteil beschäftigt?
2. Wie viele zweite Leichenschauen wurden 2024 in der Zuständigkeit des Amtes für Gesundheit und Prävention durchgeführt?
3. Bei wie vielen dieser Maßnahmen sind Fachärzte oder Fachärztinnen für Rechtsmedizin zum Einsatz gekommen, die nicht Bedienstete des Amtes für Gesundheit und Prävention sind?
4. Bei wie vielen dieser Maßnahmen sind erfahrene Fachärzte oder Fachärztinnen für Pathologie (§ 18b Abs. 2 Satz 3 SächsBestG) zum Einsatz gekommen, die nicht Bedienstete des Amtes für Gesundheit und Prävention sind?
5. In welcher Höhe sind der Landeshauptstadt Dresden durch den Einsatz externer Kräfte Kosten entstanden?
6. Ist die Einhaltung des gemäß § 18b Abs. 2 SächsBestG erwarteten Qualifikationsstandards stets gewährleistet?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Lames