Portraitansicht des Stadtrates Stefan Engel

Umgang mit der Leinenpflicht in der Dresdner Heide

Stefan Engel möchte wissen, wie die rechtliche Situation zur Leinenpflicht in der Dresdner Heide ist.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mich haben neuerdings Bürgeranfragen erreicht, die Konfliktsituationen mit freilaufenden Hunden in der Dresdner Heide beim Joggen oder im Zuge von Spaziergängen beschreiben. Laut der „Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Heide““ aus dem Jahr 2008 besteht in der Heide abseits „ausdrücklich dafür ausgewiesener Flächen“ und des Einsatzes von Dienst- und Jagdhunden eigentlich eine Leinenpflicht. Diese Regelung wird offenkundig so nicht (ausreichend) durchgesetzt. Aufgrund des riesigen Gebietsumfangs und des nachvollziehbaren Bedürfnisses, Hunde zumindest in bestimmten Teilen der Stadt freilaufen lassen zu können, verwundert dies allerdings auch wenig.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Fragen:

1. Wie ist die aktuelle rechtliche Situation zur Leinenpflicht in der Dresdner Heide?

2. Wie ist die derzeitige Kontrollpraxis in dieser Frage?

3. Wer ist bzw. wäre dafür zuständig, solche rechtlichen Regelungen durchzusetzen?

4. Welchen Sachstand gibt es zu den in der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet benannten „ausdrücklich dafür ausgewiesenen Flächen“, die das Freilaufen von Hunden in bestimmten Arealen (ausnahmsweise) doch erlauben könnten? Wie viele dieser Areale existieren, die zur Klärung der Situation beitragen könnten?

5. Plant die Stadtverwaltung oder der Sachsenforst Veränderungen oder Maßnahmen, um den beschriebenen Konfliktsituationen abzuhelfen?

 

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Stefan Engel

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