Portraitansicht des Stadtrates Stefan Engel

Gutachten Zulässigkeit DVB-Bürgerbegehren

Stefan Engel erkundigt sich zum Gutachten des DVB-Bürgerbegehrens.

 

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 10.11. hat der Oberbürgermeister die Vorlage V0615/25 „Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ vorgestellt. Wesentliche Argumente für den Vorschlag der Verwaltung – die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen – basieren auf einem gesondert eingeholten Gutachten der Kanzlei NOERR, das der Vorlage auch anhängt.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Fragen:

1. Auf wessen Initiative hin wurde die Erstellung eines zusätzlichen externen Gutachtens in Auftrag gegeben?

2. Auf welche Art und Weise bzw. mit welchem Verfahren erfolgte die konkrete Auswahl der Kanzlei?

3. Wann wurde die Erstellung eines zusätzlichen Gutachtens angefragt und in Auftrag gegeben?

4. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt durch die Beauftragung des externen Gutachtens entstanden?

 

 

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Stefan Engel

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