Dana Frohwieser erkundigt sich nach den Leistungen der Kanzlei NOERR im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Antwort zur Anfrage AF0929/25 (Gutachten Zulässigkeit DVB-Bürgerbegehren) äußerten Sie, die Kanzlei NOERR sei in der Vertretung der Landeshauptstadt Dresden bewährt.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:
Fragen:
Welche Vertretungen, Beratungen und Begutachtungen und andere Leistungen hat die genannte Kanzlei in dem letzten fünf Jahren für die Landeshauptstadt Dresden übernommen? (Aufschlüsselung nach Thema, Leistungsart und -umfang, Dauer und Kosten)
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Dana Frohwieser