In der Entscheidung über die Zulässigkeit des DVB-Bürgerbegehrens stützte sich Oberbürgermeister Dirk Hilbert maßgeblich auf ein bei der Kanzlei NOERR in Auftrag gegebenes externes Gutachten. Dies kostete die Stadtverwaltung knapp 19.000 Euro und bescherte der Kanzlei stolze Stundensätze von 480 Euro netto. Im Ergebnis wurde mit der attestierten mangelnden Kostendeckung des Bürgerbegehrens die vermeintliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens begründet. Eine rechte Ratsmehrheit aus CDU, AfD, TZ und FDP/FB bestätigte in der letzten Woche die so formulierte Vorlage und verhinderte damit einen Bürgerentscheid trotz der fast 40.000 Unterschriften.
SPD-Stadtrat Stefan Engel hat nun hinterfragt, wie das am 10. Oktober beauftragte Gutachten der Kanzlei NOERR konkret entstanden ist. In der Anfrageantwort (siehe Anhang und Anlage) muss die Stadtverwaltung einräumen, dass es im Rahmen der Gutachtenerstellung am 15. Oktober tatsächlich ein persönliches Treffen von Oberbürgermeister Dirk Hilbert mit dem beauftragten Rechtsanwalt der Kanzlei gab. Auf Grundlage dieses Gesprächs wurde ein erster Entwurf des Gutachtens noch mal in diversen Punkten abgeändert. Übergeben wurde das so angepasste Gutachten der Stadtverwaltung dann am 20. Oktober — gerade mal zehn Tage nach Beauftragung.
In einer der Anfrageantwort anhängenden Mail der Kanzlei an die Stadtverwaltung wird deutlich, welche Punkte u.a. in dem Gespräch Thema waren: So wurde auf eine „isolierte Betrachtung der Beträge zur Rücknahme der Angebotskürzungen“ in Folge des Gesprächs verzichtet. Dabei hätten diese Werte wohl viel eher dem Finanzierungsbedarf des Bürgerbegehrens entsprochen — ohne die zweifelhafte Hinzurechnung von Investitionen. Weiterhin wurde die „Frage der Erkennbarkeit (subjektive Vorstellung) von Finanzierungslücken“ nach Rücksprache nicht weiter ausgeführt. Dies hätte den Initiatoren des Bürgerbegehrens aber geholfen, da die Stadtverwaltung selbst im Frühjahr 2025 in Vorlagen nur von einer jährliche Deckungslücke bei der DVB in Höhe von 16 Millionen Euro ausgegangen war.
Dazu erklärt Stefan Engel, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
Die Einflussnahme des Oberbürgermeisters auf das Gutachten ist höchst fragwürdig. Warum setzt sich Dirk Hilbert persönlich mit der Kanzlei zusammen, um das Gutachten zu überarbeiten? Das Ergebnis dient anschließend als Grundlage, um ein Bürgerbegehren zu stoppen. Neutral ist dieses Gutachten damit nicht. Kritische Punkte wurden nach dem Gespräch abgeschwächt oder nicht genauer ausgearbeitet. Genau diese Argumente hätten aber die Initiatoren des Bürgerbegehrens entlastet. Statt einer offenen Prüfung entstand ein politisch passendes Ergebnis. Das ist kein Zufall. Fast 40.000 Unterschriften wurden so entwertet. Bürgerbeteiligung wird ausgebremst und Vertrauen wird verspielt. Ein Oberbürgermeister muss der Garant für saubere Verfahren sein.
Kontakt:
Stefan Engel
Sprecher für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Allgemeine Verwaltung
Stadtrat für Pieschen
stefan.engel@spd-fraktion-dresden.de
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