Elli Martius und Kristin Dänhardt erkundigen sich zur Situation der Schüler des Dresdner Kreuzchores sowie zu Schutzmaßnahmen und baulichen Gegebenheiten des Alumnats.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
öffentlich wurde ein neues Schutzkonzept angekündigt. Aktuell liegen keine Informationen vor, inwieweit die Verwaltung an diesem mitwirkt.
Um das Schutzkonzept besser zu verstehen und die Situation der Kruzianer auch hinsichtlich ihrer schulischen Ausbildung angemessen einordnen zu können, bitten wir (Elli Martius und Kristin Dänhardt) um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Liegen der Verwaltung aktuelle Zahlen vor, wie viele Mitglieder des Dresdner Kreuzchores in den letzten Jahren die chorische und ggf. die damit verbundene schulische Ausbildung am Evangelischen Kreuzgymnasium abgebrochen haben? Welche Hauptursachen werden für diese Abbrüche genannt?
2. Wie läuft die Abstimmung und Kooperation zwischen dem Evangelischen Kreuzgymnasium und der Chorleitung bezüglich der Vereinbarkeit von schulischer und chorischer Ausbildung? Gibt es ein konkretes Bildungskonzept des Ev. Kreuzgymnasiums für die Kruzianer, das die besonderen Rahmenbedingungen und die vertraglich geregelten chorischen Verpflichtungen berücksichtigt?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Partnerschaft mit dem Evangelischen Kreuzgymnasium und gibt es Überlegungen zu alternativen oder ergänzenden Schulformen für die Kruzianer?
4. Welche Schutzmaßnahmen und Präventionskonzepte sind im Alumnat zur Gewährleistung des physischen und psychischen Schutzes der Kruzianer aktuell umgesetzt?
a. Bis wann ist die Erarbeitung des Schutzkonzeptes vom Dresdner Kreuzchor vorgesehen?
b. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen im angekündigten Schutzkonzept behandelt werden und welche Themenfelder werden darin abgedeckt?
c. Welche Unterstützung leistet die Landeshauptstadt Dresden hierbei?
d. Besteht aus Sicht der Verwaltung weiterer Unterstützungsbedarf?
5. Wie ist der aktuelle Stand der Sanierung des Altbaus des Alumnates des Dresdner Kreuzchors? Ist die Aufrechterhaltung für eine angemessene pädagogische Begleitung im Probe-, Hausaufgaben- und Freizeitbereich in der Sanierungsphase gewährleistet?
6. In Bezug auf den Dresdner Kreuzchor: Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten sieht die Verwaltung im Vergleich zum Leipziger Thomanerchor, beispielsweise hinsichtlich:
a. Der Vereinbarkeit von musikalischer und schulischer Ausbildung
b. Organisationsstruktur und Kooperation mit schulischen Partnern
c. Pädagogischen Konzepten zur Begleitung der Sänger
d. Erfahrungen oder Erkenntnissen, die für die nachhaltige Entwicklung des Kreuzchores
bedeutsam sind
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Elli Martius und Kristin Dänhardt