Stefan Engel erkundigt sich zu den Fördermitteln und Rahmenbedingungen des Fernsehturm.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Vorlage V0654/25 zur Revitalisierung des Fernsehturms Dresden ist Gegenstand zahlreicher öffentlicher Debatten und insbesondere im Umfeld des Fernsehturms alles andere als unumstritten.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Bestehen zum jetzigen Zeitpunkt irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen, die die Landeshauptstadt zur Auszahlung der kommunalen Zuwendung von 5.096.282 Euro an die Funkturm GmbH und zur Finanzierung des privaten Parkplatzes im Umfang von 500.000 Euro zwingen?
2. Ist es zutreffend, dass die Funkturm GmbH auf Planungskosten in Höhe von 816.718 Euro aus dem städtischen Anteil gemäß dem Zuwendungsvertrag Anspruch hat und diese Mittel auch unabhängig vom Votum des Stadtrats zu dieser Vorlage fließen werden?
3. Wie ist die auf Seite 8 der Vorlage benannte „Zweckbindungsfrist von 25 Jahren“ konkret zu verstehen? Bezieht sich dies auf den Erhalt des Fernsehturms als Anlage oder tatsächlich auf eine dauerhafte öffentliche Nutzung (in welchem Umfang?)?
4. Wie möchte die Landeshauptstadt eine dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit des Fernsehturms sicherstellen, wenn die Zusammenarbeit der Funkturm GmbH mit dem avisieren Betreiber enden sollte (z.B. aus wirtschaftlichen Gründen) und anschließend kein neuer Betreiber gefunden wird?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Stefan Engel