Dana Frohwieser erkundigt sich zu Strukturveränderungen im Direktorium des Oberbürgermeisters seit 01.01.2026.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für die Übermittlung der neuen Struktur bzw. des Organigramms des Direktoriums des OB.
Hier ergeben sich für mich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:
Fragen:
1. Was verbirgt sich hinter dem „Fachbereich Finanzen“: Welche Personalstellen sind hier zugeordnet, welche Aufgaben und in welchem Verhältnis steht dieser Fachbereich zu den Ämtern Rechnungsprüfungsamt, Stadtkämmerei, Steuer- und Stadtkassenamt, die laut Geschäftsverteilungsplan der Landeshauptstadt Dresden vom 21.03.2023 direkt dem OB unterstehen?
2. Die Darstellungsweise lässt nicht klar erkennen, ob der Direktor diesem Fachbereich Finanzen vorgesetzt ist – wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies?
3. Welche Einsparungen oder Mehrkosten ergeben sich durch die Herauslösung des Sachgebietes Stadtratsangelegenheiten aus dem bisherigen DBOB.1 Büro des Oberbürgermeisters und Stadtratsangelegenheiten bzw. durch die Schaffung der beiden Abteilungen DOB.1 und DOB.2?
4. Für eine Außenstehende wirkt der Aufgabenumfang von DOB.1 (Plenum, Ausschussdienst, Stadtbezirksbeiräte, Anfragen, DBOB, Ältestenrat und Vorlagen) und DOB.2 (Sekretärinnen OB, Gremien und Termine, Gremien und Grundsatz, Post und Büroangelegenheiten, Fahrer) recht unterschiedlich. Inwiefern gab es hier eine kritische Aufgabenanalyse?
5. DOB.1 ist laut Organigramm für die Stadtbezirksbeiräte zuständig. Ändert sich in diesem Zusammenhang etwas an der bisherigen Zuordnung der Stadtbezirke/Ortschaften (90) zum Direktorium?
6. Nicht aufgeführt im übermittelten Organigramm DOB-Bereich sind die Ämter 13 Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll und 15 Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft, die laut Geschäftsverteilungsplan ebenfalls dem Direktorium zugeordnet sind. Gibt es in diesem Zusammenhang hier Veränderungen?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Dana Frohwieser