Stefan Engel erkundigt sich zu den Fördermittel für die Campuslinie
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Januar 2026 wurden erstmals Forderungen laut, den geplanten Neubau der Stadtbahntrasse über den Zelleschen Weg und die Caspar-David-Friedrich-Straße zum Wasserplatz (Abschnitt 1.3.) durch DVB und Stadt auch mittelfristig nicht mehr zu verfolgen. In verkehrlicher und finanzieller Hinsicht könnte dieser Abschnitt aber in einem Zusammenhang zu den restlichen Abschnitten der Campuslinie stehen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Erfolgte die Beantragung von Fördermitteln für die Campuslinie (ehemals „Stadtbahn Dresden 2020“) durch die Stadt bzw. die DVB gesammelt für mehrere Abschnitte zusammen oder gesondert für jeden Teilabschnitt?
2. Welche Förderquote für ÖPNV-Infrastruktur kann mit den Fördermitteln erreicht werden?
3. In welcher Höhe erhalten DVB bzw. Stadt ÖPNV-Fördermittel für den demnächst vorgesehenen Teilabschnitt 1.2. der Campuslinie, der u.a. auch einen Brückenzug der neuen Nossener Brücke beinhaltet?
4. Sofern eine gesammelte Fördermittel-Beantragung für mehrere Abschnitte erfolgte (Frage 1): Ist die schrittweise Gesamtrealisierung aller Teilabschnitte Bedingung für die Fördermittelgewährung?
5. Sofern eine gesammelte Fördermittel-Beantragung für mehrere Abschnitte erfolgte (Frage 1): Könnte der Fördermittelgeber bereits gewährte Mittel (z.B. für die Nossener Brücke) zurückfordern, sofern die DVB und Stadt einen Teilabschnitt des Projekts nicht weiterverfolgen?
6. Welchen Gesamtumfang haben die beantragten ÖPNV-Fördermittel für die gesamte Campuslinie?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel