Dr. Peter Lames erkundigt sich zu den Förderfähigkeit von Investitionen auf der Galopprennbahn im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nachdem die von Herrn Dr. Schulte-Wissermann im letzten Finanzausschuss gestellte Frage nach der Förderfähigkeit von Investitionen auf der Galopprennbahn, die zur Durchführung der Bundesgartenschau in Dresden erfolgen sollen, nicht befriedigend beantwortet werden konnte, erlaube ich mir eine schriftliche Nachfrage. Die Galopprennbahn ist durch Erbbaurecht an den Dresdner Rennverein vergeben. Zivilrechtlich stehen die Einrichtungen daher im Eigentum des Rennvereins. Investitionen würden dazu führen, dass die so errichteten Gebäude und Einrichtungen grundsätzlich im Eigentum des Dresdner Rennvereins stehen. Es werden also öffentliche Mittel eingesetzt, um ein Objekt zu fördern, das im privaten Eigentum steht. Das wirft insbesondere Fragen der beihilferechtlichen Zulässigkeit auf. Diese sollten geklärt sein, weil sich die Landeshauptstadt rechtskonform zu verhalten hat und die Förderung des Freistaates Sachsen für das wünschenswerte Vorhaben in Frage stehen könnte, wenn EU-Beihilferecht nicht eingehalten würde.
Deshalb bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Welche der auf der Galopprennbahn vorgesehenen Investitionen werden dazu führen, dass Gebäude und Einrichtungen entstehen, die im Eigentum des Erbbauberechtigten stehen?
2. Wie weit ist die förderrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahmen bereits geklärt?
3. Auf welcher Grundlage (z.B. fehlende Binnenmarktrelevanz, Ausnahmetatbestände der Gruppenfreistellungsverordnung o.ä.) wird die beihilferechtliche Zulässigkeit angenommen?
4. Wenn noch keine förderrechtliche Klärung erfolgt ist, bis wann soll dies erfolgen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Lames