Stefan Engel erkundigt sich zu der Vertragsbeziehungen mit dem ehemaligen Finanzminister
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Medienberichten vom 28. Januar 2026 wird über eine Unterstützung bzw. Beratung des Oberbürgermeisters bei der Aufstellung eines Nachtragshaushalts durch den ehemaligen Dresdner Finanzbürgermeister und sächsischen Finanzminister Hartmut Vorjohann berichtet. Der Stadtsprecher teilt laut dem Artikel mit, dass die Aufstellung des Nachtragshaushalts nur mit städtischen Ressourcen erfolge. Allerdings wird bestätigt, dass mit ihm ein Einzelvertrag über drei Monate und bis Ende Februar abgeschlossen worden sei. Die Aussagen zum Aufgabenprofil bleiben hingegen vage. Dem Stadtrat ist dieser Vorgang bisher nicht bekannt.
Fragen:
1. Welchen konkreten (rechtlichen) Charakter hat die vertragliche Beziehung der Stadtverwaltung mit dem ehemaligen Finanzminister?
2. Welcher finanzielle Aufwand entsteht der Landeshauptstadt durch diesen „Einzelvertrag“ bzw. welche Vergütung ist damit verbunden?
3. Enthält der „Einzelvertrag“ Aussagen zum zeitlichen Umfang der Tätigkeit?
4. Aus welcher Haushaltsposition werden die notwendigen Mittel für die Vergütung geleistet?
5. Welches konkrete Aufgabenprofil hat die Tätigkeit?
6. Warum können diese Aufgaben nicht vom Ober- und Finanzbürgermeister oder anderen Beschäftigten der LHD geleistet werden?
7. Wer hat über den Abschluss dieses Vertrags entschieden?
8. Wurden vor Vertragsabschluss für diese Tätigkeit andere Vertragsnehmer abseits der ausgewählten Person geprüft bzw. angefragt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel