Stefan Engel erkundigt sich zur Nutzung von Vorranggebieten
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 23. März hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands den Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung für das öffentliche Beteiligungsverfahren freigegeben. In diesem Planentwurf sind auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden drei Vorranggebiete – am Triebenberg, bei Rossendorf und in der Dresdner Heide – vorgesehen. Laut den öffentlich zugänglichen (aber überblickshaften) „Übersichtskarten Waldeigentum“ des Staatsbetriebs Sachsenforst handelt es sich bei den auf Dresdner Gebiet befindlichen (Teil-)Flächen der Vorranggebiete Dresdner Heide und Rossendorf um Landeswald, der sich im Eigentum des Freistaats Sachsen befindet.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Ist es zutreffend, dass sich die vorgesehenen Vorranggebiete Dresdner Heide und Rossendorf auf Dresdner Flur (fast) vollständig im Eigentum des Freistaats Sachsen befinden?
2. Sind Flächeneigentümer (wie z.B. der Freistaat Sachsen) nach einer möglichen Beschlussfassung des Regionalplans in irgendeiner Weise verpflichtet, die Flächen eines beschlossenen Vorranggebiets auch tatsächlich für eine Windkraft-Nutzung zur Verfügung zu stellen?
3. Kann ein Flächeneigentümer (wie z.B. der Freistaat Sachsen) nach einer möglichen Beschlussfassung des Regionalplans die Flächen eines beschlossenen Vorranggebiets auch stattdessen weiterhin vollständig für andere (z.B. forstwirtschaftliche) Zwecke nutzen und auf eine Windkraft-Nutzung verzichten?
4. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der Sachsenforst tatsächlich eine Ausschreibung von
Windkraft-Flächen im Bereich der diskutierten Vorranggebiete Dresdner Heide und Rossendorf anstrebt?
5. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie sich der Sachsenforst zur diskutierten Ausweisung der Vorranggebiete Rossendorf und Dresdner Heide positioniert?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel