Die Fahne der LGBTQ+ Bewegung weht an einer Fahnenstange im Wind

Erklärung zum Eingreifen der Landesdirektion gegen die Versammlung des CSD Dresden: SPD-Fraktion Dresden zeigt sich besorgt über Angriffe auf die Versammlungsfreiheit

Die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat zeigt sich zutiefst besorgt über die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen, der Stadt Dresden die Aberkennung des Versammlungsstatus des politischen Straßenfestes des Christopher Street Day (CSD) anzuweisen. Ähnliche Angriffe auf die Versammlungsfreiheit gab es durch die Dresdner Versammlungsbehörde in den vergangenen Jahren beispielsweise auch gegen die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai.

Eine politische Motivation seitens Sächsischem Innenministerium und Landesdirektion scheint hier auf der Hand zu liegen. Während die Landesdirektion hier höchst fragwürdig in die Versammlungsfreiheit eingreift, ist sie bei anderen Themen trotz Beschwerden gegen offensichtliche Rechtsverstöße der Stadtverwaltung nicht eingeschritten. Selbst bei der inzwischen vom OVG festgestellten rechtswidrigen Aufstellung des heutigen Oberbürgermeisters zur Wahl 2022 unterließ die Landesdirektion eine Intervention. Wenn aber nun hier bei einer seit Jahren zugelassenen Versammlung mit fraglichen neuen Maßstäben eingegriffen wird, ist das nicht anders als mit offenbar politischen Beweggründen erklärbar.

Diese Entwicklung stellt nicht nur einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, sondern auch auf die Werte von Menschenwürde und Gleichheit, auf universelle Werte, die unsere freie, demokratische und menschenwürdige Gesellschaft tragen und die der CSD seit Jahrzehnten in unserer Stadt verkörpert. Das politische Straßenfest des CSD ist weit mehr als eine bloße Feierlichkeit. Es ist ein politisches Ereignis, das auf die Rechte der LGBTQ+-Community aufmerksam macht und für eine offene, tolerante und vielfältige Gesellschaft eintritt. Die Geschichte des CSD ist untrennbar mit dem Kampf für Menschenrechte und gegen Diskriminierung verbunden. Diesem politischen Charakter wird durch Artikel 8 des Grundgesetzes der Schutz der Versammlungsfreiheit zugesichert. Die Argumentation, das Straßenfest sei „mehr Party als politische Versammlung“, wie es von der Versammlungsbehörde dargestellt wird, ist nicht haltbar. Die zuständige Beigeordnete, Eva Jähnigen, legt Lippenbekenntnisse zum Versammlungsstatus des CSD ab, versagt aber völlig angesichts der Aufgabe, diesen Standpunkt auch innerhalb der von ihr geführten Verwaltung durchzusetzen und praktische Realität werden zu lassen.

Gleichstellung, sei es die von Frauen, von queeren Menschen oder von Menschen mit gesundheitlichen Herausforderungen befindet sich auch in Deutschland wieder massiv unter Druck. Einmal Erreichtes steht mehr und mehr infrage. Die Situation für queere Menschen hat sich auch in Deutschland, Sachsen und Dresden in den letzten Jahren wieder deutlich verschärft. Zunehmende gesellschaftliche Polarisierung, das Erstarken populistischer und rechtskonservativer Kräfte sowie der wachsende Einfluss queerfeindlicher Narrative führen dazu, dass Errungenschaften der letzten Jahrzehnte infrage gestellt werden. Speziell in Sachsen und auch in Dresden beobachten wir eine besorgniserregende Zunahme von Hasskriminalität und Diskriminierung im Alltag. Besonders sichtbar wird dies durch Angriffe auf queere Veranstaltungen, die Verweigerung von Aufklärungsthemen in Schulen oder Gegendemonstrationen gegen CSDs. All dies unterstreicht, dass queere Menschen weiterhin für ihre Rechte kämpfen müssen – auch und gerade hier in Sachsen und Dresden.

Der CSD, einschließlich des politischen Straßenfestes, ist geprägt von politischen Reden, einem politischen Bühnenprogramm, Informationsständen und Aktionen, die auf gesellschaftliche Missstände hinweisen und für Gleichberechtigung eintreten. Diese Elemente machen den politischen Charakter des Festes unmissverständlich deutlich. Die Aberkennung des Versammlungsstatus hätte weitreichende Konsequenzen: Der organisierende, ehrenamtliche Verein, der mit der Versammlung keinerlei finanzielle Gewinninteressen verfolgt, müsste künftig eine Sondernutzung beantragen und vollständig selbst für die Kosten von Absicherung und Terrorschutz des Veranstaltungsortes tragen. Dies verfolgt ganz offenbar das Ziel, die Durchführung des politischen Straßenfestes zu verhindern und damit die Sichtbarkeit der LGBTQ+-Community in Dresden einzuschränken. Eine solche Entscheidung wäre ein fatales Signal in einer Zeit, in der rechte und diskriminierende Strömungen in unserer Gesellschaft wieder an Stärke gewinnen. Die zunehmenden Herausforderungen zeigen, wie wichtig es ist, sich weiterhin für Werte wie Gleichheit, Akzeptanz und den Schutz vor Diskriminierung einzusetzen. Der Christopher Street Day in Dresden ist daher nicht einfach ein Fest der Sichtbarkeit, sondern auch ein notwendiger Protest gegen bestehende und neue Formen von Ausgrenzung.

Wir fordern die Landesdirektion Sachsen und die Stadtverwaltung Dresden auf, ihre Entscheidung zu überdenken und den Versammlungsstatus des politischen Straßenfestes des CSD zu erhalten. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, die Versammlungsfreiheit zu schützen und den CSD als wichtigen Bestandteil unserer demokratischen Kultur zu bewahren. Die SPD-Fraktion wird sich weiterhin mit Nachdruck für die Rechte der LGBTQ+-Community und für eine offene und solidarische Gesellschaft einsetzen.