Ausgefahrene Poller auf einer Straße.

Veranstaltungen möglich machen! – Klarheit bei der Finanzierung von Zufahrtsschutz

ANTRAG
SPD-Fraktion

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die rechtsgrundlose Inrechnungstellung der Logistikkosten für Zufahrtsschutzelemente für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, gegenüber den Veranstalterinnen und Veranstaltern unverzüglich zu unterlassen.

 

Er wird weiterhin aufgefordert, den Themenkomplex Schutz vor Überfahrttaten, entsprechend der geltenden Rechtsprechung, in Zuständigkeit der Stadtverwaltung weiter zu bearbeiten und im Dialog mit Veranstalterinnen und Veranstaltern kooperative Lösungen zu finden.

 

Beratungsfolge:

 

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Aktuell versendet die Stadtverwaltung Schreiben an Veranstalter:innen, unter Anderem ehrenamtlich arbeitende Vereine und Initiativen, die Stadtteilfeste und kleine Veranstaltungen organisieren, in denen sie ohne Rechtsgrundlage eine Kostenbeteiligung an der Aufstellung von Zufahrtsschutzelementen angekündigt. Öffentliche Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe, während private Veranstalter:innen für die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände zuständig sind. Losgelöst von der Frage, ob ein konkretes Straßenfest überhaupt eine Gefährdungslage aufweist, die derartige Maßnahmen erforderlich macht, existiert in Sachsen keine gesetzliche Grundlage, auf der Aufgaben der Gefahrenabwehr von außerhalb einer Veranstaltung auf private Veranstalter:innen übertragen werden könnten. Auch die von der Stadtverwaltung nunmehr angekündigte Vorlage mit einer Kostensatzung, die die Übernahme von Transport-, Aufstellungs- und Bewachungskosten durch Private regeln soll, kann mangels Beschluss bisher keine Grundlage für das aktuelle Handeln der Verwaltung darstellen. Dagegen bedeuten Kostenankündigungen von mehreren Tausend Euro für ehrenamtlich arbeitende Vereine und Initiativen eine so hohe Hürde, dass diese überlegen müssen, ob sie im Sommer 2026 überhaupt noch Feste durchführen können. Wenn die Festkultur in Dresden nicht nachhaltig zerstört werden soll, muss die Stadtverwaltung dieses Handeln daher unverzüglich einstellen.

 

Dana Frohwieser

SPD-Fraktion

 

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