Die Stadtverwaltung hat den Entwurf für eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung vorgelegt. Damit kommt endlich Bewegung in ein Vorhaben, das der Stadtrat bereits im Februar 2024 auf Antrag der SPD-Fraktion (A0490/23) beauftragt hat. Künftig sollen Wohnungen, die mehr als zwölf Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden oder länger als zwölf Monate leer stehen, wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden. Die Verwaltung schätzt, dass sich dadurch rund 700 Wohnungen reaktivieren lassen. Zum Vergleich: Allein zwischen Ende 2019 und Ende 2025 ist die Zahl der Ferienwohnungen in Dresden von rund 1.400 auf etwa 2.200 gestiegen, 85 Prozent davon sind Ein- und Zweiraumwohnungen.
Dazu erklärt Vincent Seeberger, Mitglied im Wohnbeirat und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
Diese Satzung ist lange überfällig. Mehr als zwei Jahre hat die Verwaltung für den Entwurf gebraucht. Eine Hängepartie, die dem angespannten Dresdner Wohnungsmarkt geschadet hat. Leipzig ist uns meilenweit voraus: Dort wurden seit September 2024 rund 800 ehemalige Ferienwohnungen wieder dem regulären Mietmarkt zugeführt.
Betroffen sind in Dresden vor allem kleine Wohnungen. Also genau das Segment, in dem Studierende, Azubis, Seniorinnen und Senioren und Alleinerziehende dringend bezahlbare Angebote suchen.
Julia Hartl, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion ergänzt:
Seit dem Beschluss hat sich die Situation auf dem Dresdner Wohnungsmarkt nochmal deutlich verschärft. Deswegen ist es richtig, dass die Satzung für das gesamte Stadtgebiet gelten soll. Ausweicheffekte in andere Stadtteile sollten wir von Anfang an verhindern.
Jetzt wird sich im Stadtrat zeigen, wem der Erhalt von Wohnraum wirklich ein Herzensanliegen ist. Wer in Sonntagsreden bezahlbares Wohnen einfordert, kann sich diesem wirksamen Instrument nicht verweigern.
Hintergrund: Der Sächsische Landtag hat Anfang 2024 das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen und damit den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eigene Satzungen zu erlassen. Der Entwurf der Stadtverwaltung wird am 18. Mai 2026 im Ältestenrat vorgestellt und durchläuft anschließend den Gremienlauf. Stimmt der Stadtrat zu, gilt die Satzung zunächst für fünf Jahre.
Kontakt:
Vincent Seeberger
Sprecher für Wohnen
vincent.seeberger@spd-fraktion-dresden.de
Julia Hartl
Sprecherin für Soziales, Gleichstellung, Bürger:innenbeteiligung und Petition
Stadträtin für die Dresdner Neustadt
julia.hartl@spd-fraktion-dresden.de
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