Julia Hartl erkundigt sich erneut zum dem Aktueller Stand der Wohngeldstelle – Personal, Bearbeitungszeiten und Digitalisierungsstrategie
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Anfrage AF1251/26 „Aktueller Stand der Wohngeldstelle – Personal, Bearbeitungszeiten und Digitalisierungsstrategie“ wird beschrieben, dass bei Erkennbarkeit oder Mitteilung einakuten finanziellen Hilfebedürftigkeit eine Priorisierung in der Bearbeitung stattfände.
Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Nachfragen:
Fragen:
1. Wie findet die Mitteilung über eine solche Hilfebedürftigkeit genau statt?
2. Welche Kriterien werden konkret für die Feststellung einer akuten finanziellen Hilfebedürftigkeit angewendet?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Hartl