Elli Ilse Martius erkundigt sich zum den Rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Wärmeplan
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit der Vorlage V0697/26 legen Sie dem Stadtrat den kommunalen Wärmeplan zum Beschluss vor. Die Vorlage verweist an mehreren Stellen auf gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Wärmeplanungsgesetz (WPG), die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Ich bitte daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Fragen:
1. Zu welchen im Wärmeplan formulierten Maßnahmen, Fristen und Verfahrensschritten ist die Landeshauptstadt rechtlich verpflichtet (insbesondere aus WPG, SächsWPVO und GEG)?
2. Welche Folgen hätte es, wenn die Landeshauptstadt Dresden diese Verpflichtungen nicht einhält?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elli Ilse Martius