Dana Frohwieser erkundigt sich erneut zum der „Vermüllung an Wertstoffstandplätzen„ vom 04.05.2026 zu AF1282/26
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für die Antwort zu meiner Anfrage zur Vermüllung an Wertstoffstandplätzen in Dresden-Plauen. Leider erreichen mich weiterhin Anwohnerbeschwerden, heute mit beiliegenden Fotos, die deutlich machen, dass die Problematik offenbar nach wie vor (oder erneut) besteht und nicht seit dem 30. März verbessert wurde. Lt. Anfrageantwort werden die Standorte Bergstr. 50, Rugestraße und Lindenaustraße dienstags und donnerstags geleert. Beiliegende Fotos eines Anwohners stammen vom Freitag, 29.05.2026, also dem Tag nach einer vorgesehenen Leerung vom Standort Bergstraße.
Deshalb bitte ich um Beantwortung folgender Nachfragen.
Fragen:
1. Inwiefern ist der Stadtverwaltung bekannt, dass Veolia weiterhin an den genannten Wertstoffstandplätzen ihren Leerungsaufgaben nicht nachkommt?
2. Überprüft die Landeshauptstadt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leerungstermine bzw. gibt es eine Verpflichtung der Veolia, bei Nichteinhaltung die Landeshauptstadt selbstständig zu informieren und wenn nein, warum nicht?
3. Wenn die genannten Wertstoffstandplätze regelmäßig freitags gereinigt werden, inwiefern wird von den Mitarbeitenden dabei erfasst, wenn die Standplätze augenscheinlich am Vortag
nicht geleert wurden?
4. Am Standort Bergstraße 50 wurde seitens Veolia offenbar begründet, man benötige in Sackgassen einen 2. Mitarbeiter zum Einweisen und der Absicherung und könne, wenn dieser ausfällt, nicht leeren. Wie bewertet die Landeshauptstadt diese Aussage in Bezug auf den Standort Bergstraße 50, welcher sich an einem Wendehammer befindet?
5. Plant die Landeshauptstadt eine Verlagerung von Standorten aus Sackgassen, wenn diese offenbar regelmäßig zu Problemen mit der Leerung führen?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt gegenüber Veolia bei wiederholt auftretenden Nicht-Leerungen von Standorten? Welche Möglichkeiten der Durchsetzung der Einhaltung der Leerungstermine hat die Landeshauptstadt gegenüber Veolia?
7. Sie führten aus, dass die eingegangenen Beschwerden beantwortet wurden. Erfolgt über die Antworten an die Beschwerdeführenden hinaus in solchen Fällen eine Information und Reklamation bei Veolia?
8. Sie führten für den Standort Lindenaustraße/Winckelmannstr. aus, dass dort die Leerungen durch parkende Fahrzeuge behindert würden und daher in der 18. KW ein eingeschränktes Halteverbot aufgestellt werden sollte. Ist dies erfolgt und mit welchen Wirkungen?
9. Sie führten zudem aus, dass Nebenablagerungen aus Wertstoffen von den beauftragten Firmen bei der Leerung entfernt würden und nannten Papier, Kartonagen, Glas und Altkleider. Inwiefern gilt die Entfernung von Altkleider-Nebenablagerungen auch für Standorte, an denen keine Altkleidercontainer stehen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dana Frohwieser