Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, dem Straßenfest des CSD Dresden vorläufigen Rechtsschutz als Versammlung zu gewähren,
erklärt Dana Frohwieser, Vorsitzende der SPD-Fraktion Dresden:
Nun brauchte es ein Gerichtsurteil, diesem Irrsinn von Versammlungsbehörde der Stadt Dresden und Landesdirektion Sachsen Einhalt zu gebieten. Wer will sich das eigentlich noch antun, wenn Verwaltungen sich nur noch als Verhinderer hervortun? Aber ich freue mich, dass der CSD Dresden erfolgreich erstritten hat: Auch in Sachsen gibt es noch eine Versammlungsfreiheit. Wie das Gericht betont: Der Versammlungsfreiheit kommt ein hoher Stellenwert zu und das politische Straßenfest ist auch in den vergangenen Jahrzehnten als Versammlung durchgeführt worden.
Kontakt:
Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende
Stadträtin für Plauen
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