ANTRAG
SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stellt fest, dass die aktuell geplante Variante große Einschnitte in die Kleingartenanlage und den dort bestehenden, langjährig gewachsenen Grün- und Lebensraum mit sich bringt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. das seit 2019 bei der Landesdirektion Sachsen anhängige Planfeststellungsverfahren zur Umverlegung der Prießnitz vorerst nicht weiterzuverfolgen.
2. aufbauend auf den bisherigen Variantenuntersuchungen zu prüfen, wie ausschließlich die Sanierung der bestehenden, nicht mehr standsicheren Ufer- und Stützmauern im Prallbogen umgesetzt werden kann, um die akute Gefährdung der angrenzenden Bebauung zu beseitigen.
3. dem Stadtrat bis zum 30.04.2027 über den Sachstand der Umsetzung zu berichten.
Bei dieser Prüfung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden, teils privaten Ufermauern und Grundstücke frühzeitig einzubinden, insbesondere zur Klärung der Eigentums-, Zuständigkeits- und Kostenfragen. Die Kleingartenanlage Prießnitzaue soll dabei in ihrem Bestand erhalten bleiben.
Beratungsfolge:
| Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
| Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Umwelt und Klima (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) |
nicht öffentlich | 1. Lesung (federführend) |
| Stadtbezirksbeirat Neustadt | öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Finanzen | nicht öffentlich | beratend |
| Kleingartenbeirat | öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Umwelt und Klima (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung) |
nicht öffentlich | beratend (federführend) |
| Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Mit Beschluss V1284/16 hat der Stadtrat bereits 2016 die Errichtung von Hochwasserschutzmauern an der Prießnitz als eigenständige, auf die Ufersicherung begrenzte Maßnahme zur Kenntnis genommen. Die seit 2019 verfolgte Planung geht deutlich darüber hinaus: Sie sieht, nach den vorliegenden Unterlagen, eine vollständige Umverlegung des Gewässerbetts in den Bereich der Kleingartenanlage Prießnitzaue vor und würde diese somit weitgehend beseitigen (Flächenbedarf rund 19.000 qm).
Der eigentliche Handlungsbedarf ergibt sich aus der fehlenden Standsicherheit der bestehenden Ufermauern und die daraus resultierende Gefährdung der angrenzenden Bebauung. Dieses Problem besteht unabhängig davon, ob eine Umverlegung des Gewässers erfolgt. Die Stadtverwaltung selbst stuft die Umverlegungsmaßnahme in der Offenlage zum Hochwasserrisikomanagementplan Prießnitz (V0599/25) ausdrücklich nicht als notwendige Hochwasserschutzmaßnahme ein. Auch der Kleingartenverein Prießnitzaue e. V. hat im Sommer 2025 dazu Stellung genommen, das Fehlen eines belastbaren hydraulischen Wirksamkeitsnachweises bemängelt und flächenschonende Alternativen eingefordert.
Angesichts eines seit 2019 laufenden, noch immer nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens ist eine Neubewertung geboten. Statt weiter auf eine Lösung hinzuarbeiten, die den Bestand einer etablierten, wohnortnahen Kleingartenanlage grundlegend infrage stellt, soll die Verwaltung prüfen, wie sich das konkrete Sicherheitsproblem der Ufermauern mit deutlich geringerem Flächenverbrauch lösen lässt.
Dana Frohwieser
SPD-Fraktion
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