Die Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) ist ein kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Dresden. Es gibt Pläne, Anteile an diesem Unternehmen zu veräußern. Dem tritt die SPD-Fraktion entgegen.

UPDATE: Es ist möglich, eine Petition gegen den Verkauf zu unterschreiben.

Die SRD ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaftsanteile der SRD gehören zu 100 % der Technische Werke Dresden GmbH (TWD). Deren Gesellschaftsanteile wiederum gehören zu 100 % der Landeshauptstadt Dresden.

Man spricht bei einer solchen Konstellation von einer mittelbaren Beteiligung der Landeshauptstadt Dresden.

Die SRD hat zwei Haupttätigkeitsfelder: Die Entsorgung von Abfällen und die Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen.

Zur Entsorgung von Abfällen gehören:

  • Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackung, Sperrmüll
  • Gewerbeabfall
  • Wertstoffe wie Papier, Glas, Biogene Abfälle
  • Elektronikschrott, Bauabfälle etc.
  • Schadstoffe/Sonderabfall
  • Containerdienst für alle Abfallarten
  • Werksentsorgung
  • Akten- und Datenträgervernichtung
  • Vermietung/Finanzierung von Behältern, Containern und Pressen aller Art
  • Betrieb von Anlagen (5 Wertstoffhöfe, Sonderabfallzwischenlager, Biologisch-Mechanische Aufbereitungsanlage, Deponie, 2 Deponiegas-Blockkraftwerke)

Zur Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen gehören:

  • Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen, Haltestellen, Abfallbehältern und Toiletten
  • Papierkorbentleerung
  • Bewässerung von Bäumen und Sträuchern
  • Laub- und Wildkrautbeseitigung
  • Winterdienst

Die SRD ist das führende Unternehmen der Abfallwirtschaft in unserer Region.

Ca. 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen Leistungen im jährlichen Wert von ca. 50 Millionen Euro. Es werden ca. 600 Großcontainer und 130.000 Mülltonnen zuverlässig geleert. Aber auch ca. 5.500 Kunden in Gewerbe und Industrie werden betreut. Dafür sind mehr als 140 moderne Fahrzeuge im Einsatz.

  • Abfallbeseitigung und Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind eine öffentliche Aufgabe. Man nennt das Daseinsvorsorge. Beim öffentlichen Unternehmen sind die gewählten Vertreter Dresdens, der Oberbürgermeister mit seiner Stadtverwaltung und der Stadtrat, in der Verantwortung, für die gute Arbeit des Unternehmens zu sorgen. Anders als bei privaten Unternehmen: Da werden Aufträge ausgeschrieben und die Unternehmen, die möglichst viel Geld verdienen wollen, sind nur an das gebunden, was im Vertrag steht und notfalls vor Gericht eingeklagt werden muss. Das bedeutet weniger Einflussmöglichkeit von Stadtverwaltung und Stadtrat.
  • Das Unternehmen zahlt die Löhne, wie sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen sind. Das sichert faire Bezahlung und attraktive Arbeitsplätze.
  • Das öffentliche Unternehmen reagiert flexibler auf neue Anforderungen. Der private Anbieter hat erst einmal seinen Vertrag, der für längere Zeit gilt. Die SRD kann jederzeit dazu gebracht werden, auf neue Herausforderungen zu reagieren.
  • Der Gewinn des öffentlichen Unternehmens verschwindet nicht in den Taschen Privater, sondern kommt uns allen zugute. Konkret bei der SRD: Die TWD bekommt den Gewinn und kann damit insbesondere Verluste finanzieren, die beim Betrieb von Bussen, Bahnen und Schwimmbädern entstehen müssen.
  • Deshalb: Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand!

Ja, das ist extra so vorgesehen. Faustregel ist: Das Unternehmen muss in öffentlicher Hand sein, von der Stadt in allen wesentlichen Fragen gesteuert werden und mindestens 80 % seiner Umsätze mit öffentlichen Auftraggebern erwirtschaften. Einzelheiten stehen in § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hintergrund dieser Regelung ist, dass öffentliche Daseinsvorsorge in öffentliche Hand genommen werden kann, zugleich aber auch verhindert wird, dass öffentliche Unternehmen zu unfairen Bedingungen am privaten Markt tätig werden.

In vielen Gesprächen ist uns klar geworden: Wenn die SRD für die Leistungen zuständig ist, kann man die Uhr nach ihnen stellen. Das wird zuverlässig erledigt. Bei privatisierten Leistungen werden teilweise schlechtere Rückmeldungen gegeben (z.B. Blaue Tonne bis 2020).

2004 hatte die Stadt 49 % der SRD-Anteile an Veolia verkauft. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erfolgte ein Rückkauf. Seither ist die SRD, wie gezeigt, wieder vollständig städtisch. Der Rückkauf erfolgte, weil die Gewinne der SRD in der Hand der Stadt bleiben sollten. Außerdem sollte die Leistungserbringung im Vordergrund stehen, nicht das Interesse des privaten Eigentümers an seinem Gewinn. In der Stadtratsvorlage zum Rückkauf der Anteile heißt es dazu:

„Die Chancen der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung (Erwerb weiterer Anteile von 49 Prozent an der SRD) liegen vor allem darin, dass die Pflichtaufgaben der LHD als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin weiterhin mit sehr hoher Qualität und großer Zuverlässigkeit durch die SRD erfüllt sowie Arbeitsplätze mit hohem sozialem Standard gesichert werden könnten.“ (Vorlage V2286/18).

Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat plakativ 30 % Gebührenerhöhung in den Raum gestellt, um seine Privatisierungspläne schmackhaft zu machen. Bei genauerem Hinsehen wird klar: Das soll eine Entwicklung der nächsten 10 Jahre sein. Konkrete Planungen dazu legt Hilbert nicht vor, sondern verweist auf die SRD. Diese erteilt jedoch keine Auskünfte, wohl auf Anweisung von Hilbert bzw. der Geschäftsführung der SRD. Was im Aufsichtsrat berichtet wird, darf nicht öffentlich gemacht werden. Das ist Diskussionskultur nach dem Geschmack von Dirk Hilbert.

Selbst wenn die Behauptung Hilberts stimmt, ist das eher der Normalfall und muss nicht schrecken. Löhne steigen, Energie, Waren und Dienstleistungen werden teurer, Investitionen müssen finanziert werden. Ca. 2 % Inflation jährlich werden von den maßgeblichen Stellen sogar als volkswirtschaftlich nützlich angestrebt. Über Jahre nicht gestiegen sind weitgehend Mieten und Lebensmittelpreise in der DDR. Es war zu sehen, wohin so etwas führt.

Nur dann, wenn sie dafür genutzt werden würde, Kosten zu drücken. Die SRD ist jetzt schon hocheffizient. Kosten könnten reduziert werden, wenn weniger Lohn gezahlt würde, Leistungen verschlechtert oder Investitionen verzögert würden. Solche Optionen lehnt die SPD-Fraktion ab. Nicht aus Denkfaulheit, sondern aus Überzeugung.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert spricht von 350 Millionen Euro, weigert sich aber, Details zu nennen.

Natürlich gibt es ein normales Investitionsgeschäft. Permanent wird in moderne Technik, Fuhrpark etc. investiert, damit die SRD auf der Höhe der Zeit bleibt.

Als besondere Investition ist uns bekannt, dass ein neuer Betriebshof benötigt wird. Der Betriebshof am Tatzberg ist zu klein, insbesondere um die neue Logistik für Elektrofahrzeuge unterzubringen. Diese werden aber benötigt, weil immer mehr Kunden solche Fahrzeuge im Einsatz verlangen und weil gesetzliche Anforderungen dazu zu erfüllen sind. Das Investitionsvolumen liegt dafür aber deutlich unter 100 Millionen Euro, nicht im Bereich der von Hilbert aufgerufenen Zahlen.

Das ist möglich, aber würde für die Dresdnerinnen und Dresdner keine durchgreifenden Vorteile bringen. Denn auch ein privater Anteilseigner verschenkt kein Geld. Er erwartet, dass seine Einlage auch die entsprechenden Erträge für ihn mit sich bringt. Die wiederum müssen im Unternehmen erwirtschaftet werden. Geld fällt nicht vom Himmel. Anderes glaubt wohl nur noch Dirk Hilbert (FDP).

Die Beteiligung der SachsenEnergie AG ist eine von Oberbürgermeister Dirk Hilbert aufgebrachte Variante. Auch das würde bedeuten: Weniger Dresden. Denn an der SachsenEnergie sind auch andere Gesellschafter beteiligt. Außerdem ist die SachsenEnergie als Aktiengesellschaft von Einflussnahme von Oberbürgermeister und Stadtrat weiter weg. Die Gewinne würden weitgehend in Dresdner Hand bleiben; freilich sieht man auch nicht ein, dass die weitern Anteilseigner der SachsenEnergie zusätzlich profitieren sollen. Vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes käme man nicht so leicht weg. Ansonsten sind die Nachteile eines Anteilsverkaufs ähnlich wie beim Verkauf an private Dritte.

Bürger­­betei­li­gung

Demokratie lebt vom Mitmachen. Nicht erst seit dem Bürgerentscheid zum Bau der neuen Waldschlößchenbrücke im Jahr 2005 ist Bürgerbeteiligung ein hochaktuelles und komplexes Thema in Dresden. Dabei nimmt der Wunsch nach intensiveren Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten immer stärker zu.

Als SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat hat das Thema Bürgerbeteiligung für uns schon immer eine sehr hohe Priorität eingenommen. Mit verschiedenen Anträgen haben wir dafür gesorgt, dass der politischen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Dresden mehr Gewicht verliehen wird. Denn nur so gelingt es letztlich auch, dass sich Dresdnerinnen und Dresdner in die Entscheidungsprozesse einbringen und diese auch aktiv von Anfang an mitgestalten können.

Frühzeitige Beteiligung

Was auf kommunaler Ebene im Stadtrat entschieden wird, hat direkte Auswirkungen für die Menschen in unserer Stadt: Straßenbaumaßnahmen, die Sanierung einer Schule oder beispielsweise die Bereitstellung von Sport- und Erholungs­flächen. Deshalb ist es uns wichtig, dass es ausreichend Möglichkeiten für einen Austausch zwischen den Einwohner:innen und der Stadtspitze gibt. Daher haben wir bereits 2012 die Einwohnerfragestunde im Stadtrat eingeführt. Zweimal im Jahr haben die Bürgerinnen und Bürger seitdem das Recht, ihre Fragen an die Verwaltung im Stadtrat selbst zu stellen und direkt eine Antwort zu erhalten. Durch diese öffentliche Form erhalten die Fragen deutlich mehr Gewicht. Weitere Informationen zu diesem Beteiligungsinstrument gibt’s hier.
Der Eingang des Dresdner Rathauses

Zudem haben wir bei vielen Themen erfolgreich auf die Durchführung von Einwohner­versammlungen gedrängt. Denn noch immer passiert es leider viel zu oft, dass die Verwaltung erst Pläne macht und im Anschluss daran die Bürgerinnen und Bürger informiert. Bei möglichen Änderungswünschen heißt es dann mitunter, dass die Planungen bereits zu weit fortgeschritten seien, um noch etwas berück­sichtigen zu können. Damit solche Konflikte von vornherein vermieden werden, setzen wir uns für eine frühzeitige Beteiligung ein. Nur so können Bürger­wünsche beizeiten aufgenommen werden, sodass die Vorhaben im Anschluss auch auf weite Akzeptanz stoßen.

Damit die Menschen in unserer Stadt zukünftig selbst entscheiden können, zu welchen Themen und in welcher Art und Weise, sie beteiligt werden wollen, haben wir 2019 mit der Einführung einer Bürger­beteiligungssatzung die dafür nötigen Instrumente geschaffen. Somit sind die Dresdnerinnen und Dresdner nicht mehr darauf angewiesen, dass (wie bisher) die Verwaltung oder die Stadtpolitik einen Beteiligungs­prozess starten, sondern können ihre Interessen selbst in die Hand nehmen.

Außerdem haben wir uns für den Aufbau des Kinder- und Jugendbüros eingesetzt, sodass sich Kinder und Jugendliche auf unterschiedlichste Art und Weise an kommunalen Prozessen beteiligen und Demokratie somit selbst erfahren können. Wir werden uns weiterhin dafür stark machen, dass Beteiligungsformate in allen Stadtteilen etabliert und ausgebaut werden.

Umfassende Information und Transparenz

Gerade im Informationszeitalter spielt Transparenz vor allem in den Bereichen Politik und Verwaltung eine große Rolle. Beinahe jede Großstadt in Deutschland verfügt inzwischen über eine sogenannte Informationsfreiheitssatzung. Diese zielt darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen freien Zugang zu den Informationen in der Stadtverwaltung erhalten, die nicht dem Vertrauensschutz unterliegen. Denn amtliche Informationen gehören nicht der Verwaltung, sondern den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb haben wir uns als SPD im Dresdner Stadtrat im Jahr 2012 für die Einführung einer Informations­freiheitssatzung stark gemacht. Seitdem haben es die Dresdnerinnen und Dresdner leichter, konkrete Informationen von der Verwaltung einzuholen.

Eine weitere Möglichkeit, sich schnell zu informieren, bietet zudem das Rats­informations­system der Stadt Dresden. Hier finden Sie Zugang zu freigegebenen Vorlagen, Anträgen und Anfragen, den Sitzungskalender des Stadtrates sowie u.a. einen Überblick über alle Mandatsträger: www.ratsinfo.dresden.de

Mehr Bürgerentscheide – Hürden gesenkt

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente direkter Demokratie – auch in Dresden. In vielen Fragen kann es sinnvoll sein, die Bürgerinnen und Bürger direkt entscheiden zu lassen. Wir haben uns deshalb im Jahr 2006 erfolgreich für die Absenkung der erforderlichen Unterschriftenzahl eingesetzt und den Weg zu mehr Bürgerentscheiden somit erleichtert. Seitdem müssen nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten einen Bürgerentscheid einfordern. Dass dieser ein sehr wirksames Instrument ist, um grundlegende Fragen zu klären, hat v.a. der Bürgerentscheid über die Krankenhäuser bestätigt. Rund 160.000 Dresdnerinne und Dresdner machten im Januar 2012 von ihrem Stimmrecht Gebrauch und trafen damit eine eindeutige Entscheidung für den Erhalt der städtischen Krankenhäuser.

Eine Auswahl der SPD-Antrags­initiativen zum Thema Bürger­beteiligung:

Gegenstand Einreicher/Datum Beschluss
Einführung der Fragestunde SPD-Antrag eingereicht am 12.06.1990 beschlossen
Verbesserte Öffnungszeiten der Ämter SPD-Antrag eingereicht am 04.06.2002 beschlossen
Verbesserte Beteiligungsverwaltung SPD-Antrag eingereicht am 21.05.2003 beschlossen
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde SPD-Antrag eingereicht am 31.05.2007 abgelehnt am 4.10.2007
Modellversuch Dreck-Weg-Bürgertelefon SPD-Antrag eingereicht am 19.09.2010 Beschlossen mit Änderung am 27.01.2011
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde SPD-Antrag eingereicht am 07.10.2011 Beschlossen am 15.12.2011
Transparente Verwaltung: Informationsfreiheitssatzung für die Landeshauptstadt Dresden SPD-Antrag eingereicht am 07.10.2011 beschlossen am 19.01.2012
Stadtratsbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids zur Sanierung der Königsbrücker Straße IF-Antrag eingereicht 2011 abgelehnt am 19.01.2012
Bürgerbeteiligungssatzung IF-Antrag eingereicht am 04.05.2018 Beschlossen als Ersetzung am 21.03.2019
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