Die Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) ist ein kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Dresden. Es gibt Pläne, Anteile an diesem Unternehmen zu veräußern. Dem tritt die SPD-Fraktion entgegen.

UPDATE: Es ist möglich, eine Petition gegen den Verkauf zu unterschreiben.

Die SRD ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaftsanteile der SRD gehören zu 100 % der Technische Werke Dresden GmbH (TWD). Deren Gesellschaftsanteile wiederum gehören zu 100 % der Landeshauptstadt Dresden.

Man spricht bei einer solchen Konstellation von einer mittelbaren Beteiligung der Landeshauptstadt Dresden.

Die SRD hat zwei Haupttätigkeitsfelder: Die Entsorgung von Abfällen und die Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen.

Zur Entsorgung von Abfällen gehören:

  • Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackung, Sperrmüll
  • Gewerbeabfall
  • Wertstoffe wie Papier, Glas, Biogene Abfälle
  • Elektronikschrott, Bauabfälle etc.
  • Schadstoffe/Sonderabfall
  • Containerdienst für alle Abfallarten
  • Werksentsorgung
  • Akten- und Datenträgervernichtung
  • Vermietung/Finanzierung von Behältern, Containern und Pressen aller Art
  • Betrieb von Anlagen (5 Wertstoffhöfe, Sonderabfallzwischenlager, Biologisch-Mechanische Aufbereitungsanlage, Deponie, 2 Deponiegas-Blockkraftwerke)

Zur Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen gehören:

  • Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen, Haltestellen, Abfallbehältern und Toiletten
  • Papierkorbentleerung
  • Bewässerung von Bäumen und Sträuchern
  • Laub- und Wildkrautbeseitigung
  • Winterdienst

Die SRD ist das führende Unternehmen der Abfallwirtschaft in unserer Region.

Ca. 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen Leistungen im jährlichen Wert von ca. 50 Millionen Euro. Es werden ca. 600 Großcontainer und 130.000 Mülltonnen zuverlässig geleert. Aber auch ca. 5.500 Kunden in Gewerbe und Industrie werden betreut. Dafür sind mehr als 140 moderne Fahrzeuge im Einsatz.

  • Abfallbeseitigung und Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind eine öffentliche Aufgabe. Man nennt das Daseinsvorsorge. Beim öffentlichen Unternehmen sind die gewählten Vertreter Dresdens, der Oberbürgermeister mit seiner Stadtverwaltung und der Stadtrat, in der Verantwortung, für die gute Arbeit des Unternehmens zu sorgen. Anders als bei privaten Unternehmen: Da werden Aufträge ausgeschrieben und die Unternehmen, die möglichst viel Geld verdienen wollen, sind nur an das gebunden, was im Vertrag steht und notfalls vor Gericht eingeklagt werden muss. Das bedeutet weniger Einflussmöglichkeit von Stadtverwaltung und Stadtrat.
  • Das Unternehmen zahlt die Löhne, wie sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen sind. Das sichert faire Bezahlung und attraktive Arbeitsplätze.
  • Das öffentliche Unternehmen reagiert flexibler auf neue Anforderungen. Der private Anbieter hat erst einmal seinen Vertrag, der für längere Zeit gilt. Die SRD kann jederzeit dazu gebracht werden, auf neue Herausforderungen zu reagieren.
  • Der Gewinn des öffentlichen Unternehmens verschwindet nicht in den Taschen Privater, sondern kommt uns allen zugute. Konkret bei der SRD: Die TWD bekommt den Gewinn und kann damit insbesondere Verluste finanzieren, die beim Betrieb von Bussen, Bahnen und Schwimmbädern entstehen müssen.
  • Deshalb: Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand!

Ja, das ist extra so vorgesehen. Faustregel ist: Das Unternehmen muss in öffentlicher Hand sein, von der Stadt in allen wesentlichen Fragen gesteuert werden und mindestens 80 % seiner Umsätze mit öffentlichen Auftraggebern erwirtschaften. Einzelheiten stehen in § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hintergrund dieser Regelung ist, dass öffentliche Daseinsvorsorge in öffentliche Hand genommen werden kann, zugleich aber auch verhindert wird, dass öffentliche Unternehmen zu unfairen Bedingungen am privaten Markt tätig werden.

In vielen Gesprächen ist uns klar geworden: Wenn die SRD für die Leistungen zuständig ist, kann man die Uhr nach ihnen stellen. Das wird zuverlässig erledigt. Bei privatisierten Leistungen werden teilweise schlechtere Rückmeldungen gegeben (z.B. Blaue Tonne bis 2020).

2004 hatte die Stadt 49 % der SRD-Anteile an Veolia verkauft. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erfolgte ein Rückkauf. Seither ist die SRD, wie gezeigt, wieder vollständig städtisch. Der Rückkauf erfolgte, weil die Gewinne der SRD in der Hand der Stadt bleiben sollten. Außerdem sollte die Leistungserbringung im Vordergrund stehen, nicht das Interesse des privaten Eigentümers an seinem Gewinn. In der Stadtratsvorlage zum Rückkauf der Anteile heißt es dazu:

„Die Chancen der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung (Erwerb weiterer Anteile von 49 Prozent an der SRD) liegen vor allem darin, dass die Pflichtaufgaben der LHD als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin weiterhin mit sehr hoher Qualität und großer Zuverlässigkeit durch die SRD erfüllt sowie Arbeitsplätze mit hohem sozialem Standard gesichert werden könnten.“ (Vorlage V2286/18).

Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat plakativ 30 % Gebührenerhöhung in den Raum gestellt, um seine Privatisierungspläne schmackhaft zu machen. Bei genauerem Hinsehen wird klar: Das soll eine Entwicklung der nächsten 10 Jahre sein. Konkrete Planungen dazu legt Hilbert nicht vor, sondern verweist auf die SRD. Diese erteilt jedoch keine Auskünfte, wohl auf Anweisung von Hilbert bzw. der Geschäftsführung der SRD. Was im Aufsichtsrat berichtet wird, darf nicht öffentlich gemacht werden. Das ist Diskussionskultur nach dem Geschmack von Dirk Hilbert.

Selbst wenn die Behauptung Hilberts stimmt, ist das eher der Normalfall und muss nicht schrecken. Löhne steigen, Energie, Waren und Dienstleistungen werden teurer, Investitionen müssen finanziert werden. Ca. 2 % Inflation jährlich werden von den maßgeblichen Stellen sogar als volkswirtschaftlich nützlich angestrebt. Über Jahre nicht gestiegen sind weitgehend Mieten und Lebensmittelpreise in der DDR. Es war zu sehen, wohin so etwas führt.

Nur dann, wenn sie dafür genutzt werden würde, Kosten zu drücken. Die SRD ist jetzt schon hocheffizient. Kosten könnten reduziert werden, wenn weniger Lohn gezahlt würde, Leistungen verschlechtert oder Investitionen verzögert würden. Solche Optionen lehnt die SPD-Fraktion ab. Nicht aus Denkfaulheit, sondern aus Überzeugung.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert spricht von 350 Millionen Euro, weigert sich aber, Details zu nennen.

Natürlich gibt es ein normales Investitionsgeschäft. Permanent wird in moderne Technik, Fuhrpark etc. investiert, damit die SRD auf der Höhe der Zeit bleibt.

Als besondere Investition ist uns bekannt, dass ein neuer Betriebshof benötigt wird. Der Betriebshof am Tatzberg ist zu klein, insbesondere um die neue Logistik für Elektrofahrzeuge unterzubringen. Diese werden aber benötigt, weil immer mehr Kunden solche Fahrzeuge im Einsatz verlangen und weil gesetzliche Anforderungen dazu zu erfüllen sind. Das Investitionsvolumen liegt dafür aber deutlich unter 100 Millionen Euro, nicht im Bereich der von Hilbert aufgerufenen Zahlen.

Das ist möglich, aber würde für die Dresdnerinnen und Dresdner keine durchgreifenden Vorteile bringen. Denn auch ein privater Anteilseigner verschenkt kein Geld. Er erwartet, dass seine Einlage auch die entsprechenden Erträge für ihn mit sich bringt. Die wiederum müssen im Unternehmen erwirtschaftet werden. Geld fällt nicht vom Himmel. Anderes glaubt wohl nur noch Dirk Hilbert (FDP).

Die Beteiligung der SachsenEnergie AG ist eine von Oberbürgermeister Dirk Hilbert aufgebrachte Variante. Auch das würde bedeuten: Weniger Dresden. Denn an der SachsenEnergie sind auch andere Gesellschafter beteiligt. Außerdem ist die SachsenEnergie als Aktiengesellschaft von Einflussnahme von Oberbürgermeister und Stadtrat weiter weg. Die Gewinne würden weitgehend in Dresdner Hand bleiben; freilich sieht man auch nicht ein, dass die weitern Anteilseigner der SachsenEnergie zusätzlich profitieren sollen. Vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes käme man nicht so leicht weg. Ansonsten sind die Nachteile eines Anteilsverkaufs ähnlich wie beim Verkauf an private Dritte.

Gewalt­schutz

Gewalt in Partnerschaften und in der Familie kommt häufiger vor, als unsere Gesellschaft es wahrhaben möchte. Durch die Corona-Pandemie hat sich dieses Problem weiter verschärft. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar – wir sagen sexualisierter Gewalt klar den Kampf an.

Für uns gilt der Dreiklang: Hinschauen, nicht tolerieren, handeln!

StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt

Betroffene von häuslicher Gewalt bringen diese oftmals gar nicht oder zumindest nicht gleich zur Anzeige, sondern wenden sich (wenn überhaupt) lieber an niedrig­schwellige Anlaufstellen. Dieses erste Beratungsangebot ermöglicht das StoP-Projekt, welches bereits in einigen anderen deutschen Städten eingerichtet wurde. Auf Initiative von Linken, Grünen und SPD haben wir dieses Angebot auch in Dresden etabliert. Nach einer erfolgreichen Modellphase haben wir uns 2019 erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Projekt dauerhaft in der Dresdner Beratungslandschaft verankert und mit entsprechenden Geldern ausgestattet wird.

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein völker­rechtlicher Vertrag, mit dem sich die Unterzeichnenden 2011 dazu verpflichtet haben, Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Betroffenen sexualisierter, seelischer und häuslicher Gewalt zu erarbeiten. Seit 2018 ist die Istanbul Konvention auch verbindliche Grundlage deutscher Politik. Daraufhin haben wir als SPD-Fraktion 2019 eine Umsetzung auf kommunaler Ebene beantragt. 2020 wurde unser Antrag angenommen.

Durch die Corona-Pandemie in den darauffolgenden Jahren hatte unsere Initiative unerwartet drastisch an Brisanz gewonnen. Besonders während der Zeit der Corona-bedingten häuslichen Isolation, konnte ein hohes Ausmaß an häuslicher Gewalt, vor allem gegen Frauen und Kinder, beobachtet werden. Dies belegt eine repräsentative Studie der TU München, wonach 3,1 Prozent der befragten Frauen körperliche Gewalt und 3,6 Prozent Vergewaltigungen durch Ihre Ehepartner erlebten. In ca. 6,5 Prozent der befragten Haushalte kam es außerdem zu gewalt­samen Bestrafungen der Kinder. Auch in Dresden verzeichneten wir in den Lockdown-Zeiten einen Anstieg der Hilfe­gesuche in Schutzhäusern für Frauen. Allerdings sind Platzkapazitäten schon ohne die pandemische Sondersituation nicht ausreichend, wodurch hilfesuchende Frauen teilweise immer wieder abgewiesen werden müssen.

Mit unserem SPD-Antrag haben wir die Stadt deswegen neben der Anerkennung der Istanbul-Konvention auch beauftragt,

  • Plätze in den Frauen- und Männerschutzwohnungen und Beratungsstellen zu erhöhen,
  • barrierefreie Zugänge zu Schutzeinrichtungen zu ermöglichen und
  • eine Clearing-Stelle zur besseren Beratung und Betreuung von Schutzbedürftigen einzurichten.

SPD-Antrags­initiativen der letzten 30 Jahre zum Thema Gewalt­schutz:

GegenstandEinreicher / DatumBeschluss
Selbsterhaltungsanteil im Dresdner FrauenschutzhausIF
eingereicht am 02.12.1997
beschlossen
Umsetzung „Soziale Projekte” im Themenfeld Eltern und FamilieIF
eingereicht am 03.03.2017
beschlossen am 16.05.2017
Förderung Alleinerziehender – Ausbau innovativer GewaltschutzkonzepteIF GRR
eingereicht am 14.03.2019
beschlossen 14.05.2019
Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Landeshauptstadt DresdenSPD-Antrag 
eingereicht am 22.11.2019
beschlossen 04.06.2020
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