Gleich­stellung

Die Gleichstellung und die Beseitigung von bestehenden Nach­teilen aufgrund des Geschlechts ist ein Verfassungs­auftrag, der sowohl im Grundgesetz (Art. 3) als auch in der Sächsischen Verfassung (Art. 8) verankert ist. Das Thema Geschlechter­gerechtigkeit und echte Gleichstellung hat sich die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat seit über 30 Jahren auf die Fahnen geschrieben.

Systemische Nach­teile ausgleichen

2003 haben wir einen Antrag eingebracht, mit dem wir ein Konzept zur Umsetzung einer aktiven Gleichstellungspolitik gefordert haben. Unter dem Titel „Gender Mainstreaming“ ging es bei weitem nicht nur um gendergerechte Sprache, sondern auch um den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Maßnahmen. Damit wollte die SPD-Fraktion von 2003 erreichen, dass Investitionen nicht nur in klassische Männerbereiche wie Fußball fließen, sondern mehr in Bereichen, die von Menschen unterschiedlichen Geschlechts und Alters gleichermaßen genutzt werden, wie zum Beispiel Schwimmbäder. Der Antrag wurde mit knapper Mehrheit angenommen – ohne Stimmen der CDU Fraktion, die schon damals mit dem Kostenfaktor und der unnötigen Bürokratie argumentierte.

LGBTQ+ in Dresden

Im heutigen Diskurs umfasst das Thema Gleichstellung neben den binären Geschlechtern insbesondere die Belange der LGBTQ+ Community (Lesbian, Gay, Bi, Trans, Queer). Dabei geht es beispielsweise darum, gleich­geschlechtliche Ehe­partner:innen oder Transpersonen anzuerkennen. Diese Fragen gehen weit über den Kompetenzbereich von Kommunal­politik hinaus. Dennoch können wir dazu beitragen, dass die Community sichtbarer wird und mehr Aufmerksamkeit erhält.

Die Fahne der LGBTQ+ Bewegung weht an einer Fahnenstange im Wind

Über 10 Jahren haben wir die Stadt­verwaltung aufgefordert, am Christopher Street Day (CSD) die Regenbogenflagge für Toleranz und mehr Menschlichkeit vor dem Rathaus zu hissen. 2012 und 2015 sind unsere inter­fraktionellen Initiativen dazu gescheitert. Erst 2020 konnte die konservative Seite des Stadtrates in diesem Punkt überstimmt werden. Seitdem weht die Regenbogenflagge zweimal jährlich: Zum CSD und zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi- Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai. Die wehende Regenbogenflagge vor dem Rathaus löst zwar keine Probleme; sie ist aber ein Symbol, mit dem der Stadtrat die Bedürfnisse und Belange der LGBTQ+ Community anerkennt und ihr so zu mehr Öffentlichkeit verhilft.

Menstruation ist kein Luxus

Erst im Juli 2021 hat der Stadtrat einen SPD-Antrag beschlossen, mit dem städtische Einrichtungen (Kitas, Schulen, Museen, Bibliotheken, etc) kostenlose Menstruationsartikel bereitstellen sollen. Menstruierende Menschen suchen sich nicht aus, ob oder wann sie ihre Periode bekommen. Die nötigen Hygieneartikel sind teuer und nicht immer zur Hand. Frauen*, die Harzt IV beziehen bekommen genauso viel Geld für den Gesundheitsbedarf wie Männer, nur dass sie von den rund 15 Euro jeden Monat ein Drittel für Menstruationsprodukte ausgeben müssen. Mit der Auslage von Binden, Tampons und Co auf öffentlichen Toiletten leisten wir einen Beitrag für mehr Gleichberechtigung und bewahren menstruierende Personen vor unangenehmen Situationen. Schließlich hat die Person nur begrenzt Einfluss auf den genauen Moment, an dem die Menstruation eintritt. Da ist es eine große Erleichterung, wenn die nötigen Produkte ausliegen. Wir stellen uns damit auch gegen die Tabuisierung der Monatsblutung.

SPD-Antrags­initiativen der vergangenen drei Jahrzehnte zum Thema Gleich­stellung:

GegenstandEinreicher / DatumBeschluss
Gender MainstreamingSPD-Antrag
eingereicht am 04.06.2003
beschlossen
Bericht zur Umsetzung des Gender MainstreamingSPD-Antrag
eingereicht am 06.12.2006
beschlossen am 19.04.2007
Beflaggung vor dem Rathaus anlässlich des Christopher Street Days am 2.6.2012IF
eingereicht am 06.06.2012
abgelehnt
Beflaggung vor dem Rathaus anlässlich des Christopher Street DaysIF GRR
eingereicht am 27.02.2015
nicht zugelassen
Menstuation ist kein Luxus – Für die kostenlose Bereitstellung von Monatshygiene auf städtischen ToilettenSPD-Antrag 
eingereicht am 29.01.2021
beschlossen am 23.07.2021
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