Die Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) ist ein kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Dresden. Es gibt Pläne, Anteile an diesem Unternehmen zu veräußern. Dem tritt die SPD-Fraktion entgegen.

UPDATE: Es ist möglich, eine Petition gegen den Verkauf zu unterschreiben.

Die SRD ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaftsanteile der SRD gehören zu 100 % der Technische Werke Dresden GmbH (TWD). Deren Gesellschaftsanteile wiederum gehören zu 100 % der Landeshauptstadt Dresden.

Man spricht bei einer solchen Konstellation von einer mittelbaren Beteiligung der Landeshauptstadt Dresden.

Die SRD hat zwei Haupttätigkeitsfelder: Die Entsorgung von Abfällen und die Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen.

Zur Entsorgung von Abfällen gehören:

  • Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackung, Sperrmüll
  • Gewerbeabfall
  • Wertstoffe wie Papier, Glas, Biogene Abfälle
  • Elektronikschrott, Bauabfälle etc.
  • Schadstoffe/Sonderabfall
  • Containerdienst für alle Abfallarten
  • Werksentsorgung
  • Akten- und Datenträgervernichtung
  • Vermietung/Finanzierung von Behältern, Containern und Pressen aller Art
  • Betrieb von Anlagen (5 Wertstoffhöfe, Sonderabfallzwischenlager, Biologisch-Mechanische Aufbereitungsanlage, Deponie, 2 Deponiegas-Blockkraftwerke)

Zur Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen gehören:

  • Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen, Haltestellen, Abfallbehältern und Toiletten
  • Papierkorbentleerung
  • Bewässerung von Bäumen und Sträuchern
  • Laub- und Wildkrautbeseitigung
  • Winterdienst

Die SRD ist das führende Unternehmen der Abfallwirtschaft in unserer Region.

Ca. 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen Leistungen im jährlichen Wert von ca. 50 Millionen Euro. Es werden ca. 600 Großcontainer und 130.000 Mülltonnen zuverlässig geleert. Aber auch ca. 5.500 Kunden in Gewerbe und Industrie werden betreut. Dafür sind mehr als 140 moderne Fahrzeuge im Einsatz.

  • Abfallbeseitigung und Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind eine öffentliche Aufgabe. Man nennt das Daseinsvorsorge. Beim öffentlichen Unternehmen sind die gewählten Vertreter Dresdens, der Oberbürgermeister mit seiner Stadtverwaltung und der Stadtrat, in der Verantwortung, für die gute Arbeit des Unternehmens zu sorgen. Anders als bei privaten Unternehmen: Da werden Aufträge ausgeschrieben und die Unternehmen, die möglichst viel Geld verdienen wollen, sind nur an das gebunden, was im Vertrag steht und notfalls vor Gericht eingeklagt werden muss. Das bedeutet weniger Einflussmöglichkeit von Stadtverwaltung und Stadtrat.
  • Das Unternehmen zahlt die Löhne, wie sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen sind. Das sichert faire Bezahlung und attraktive Arbeitsplätze.
  • Das öffentliche Unternehmen reagiert flexibler auf neue Anforderungen. Der private Anbieter hat erst einmal seinen Vertrag, der für längere Zeit gilt. Die SRD kann jederzeit dazu gebracht werden, auf neue Herausforderungen zu reagieren.
  • Der Gewinn des öffentlichen Unternehmens verschwindet nicht in den Taschen Privater, sondern kommt uns allen zugute. Konkret bei der SRD: Die TWD bekommt den Gewinn und kann damit insbesondere Verluste finanzieren, die beim Betrieb von Bussen, Bahnen und Schwimmbädern entstehen müssen.
  • Deshalb: Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand!

Ja, das ist extra so vorgesehen. Faustregel ist: Das Unternehmen muss in öffentlicher Hand sein, von der Stadt in allen wesentlichen Fragen gesteuert werden und mindestens 80 % seiner Umsätze mit öffentlichen Auftraggebern erwirtschaften. Einzelheiten stehen in § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hintergrund dieser Regelung ist, dass öffentliche Daseinsvorsorge in öffentliche Hand genommen werden kann, zugleich aber auch verhindert wird, dass öffentliche Unternehmen zu unfairen Bedingungen am privaten Markt tätig werden.

In vielen Gesprächen ist uns klar geworden: Wenn die SRD für die Leistungen zuständig ist, kann man die Uhr nach ihnen stellen. Das wird zuverlässig erledigt. Bei privatisierten Leistungen werden teilweise schlechtere Rückmeldungen gegeben (z.B. Blaue Tonne bis 2020).

2004 hatte die Stadt 49 % der SRD-Anteile an Veolia verkauft. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erfolgte ein Rückkauf. Seither ist die SRD, wie gezeigt, wieder vollständig städtisch. Der Rückkauf erfolgte, weil die Gewinne der SRD in der Hand der Stadt bleiben sollten. Außerdem sollte die Leistungserbringung im Vordergrund stehen, nicht das Interesse des privaten Eigentümers an seinem Gewinn. In der Stadtratsvorlage zum Rückkauf der Anteile heißt es dazu:

„Die Chancen der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung (Erwerb weiterer Anteile von 49 Prozent an der SRD) liegen vor allem darin, dass die Pflichtaufgaben der LHD als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin weiterhin mit sehr hoher Qualität und großer Zuverlässigkeit durch die SRD erfüllt sowie Arbeitsplätze mit hohem sozialem Standard gesichert werden könnten.“ (Vorlage V2286/18).

Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat plakativ 30 % Gebührenerhöhung in den Raum gestellt, um seine Privatisierungspläne schmackhaft zu machen. Bei genauerem Hinsehen wird klar: Das soll eine Entwicklung der nächsten 10 Jahre sein. Konkrete Planungen dazu legt Hilbert nicht vor, sondern verweist auf die SRD. Diese erteilt jedoch keine Auskünfte, wohl auf Anweisung von Hilbert bzw. der Geschäftsführung der SRD. Was im Aufsichtsrat berichtet wird, darf nicht öffentlich gemacht werden. Das ist Diskussionskultur nach dem Geschmack von Dirk Hilbert.

Selbst wenn die Behauptung Hilberts stimmt, ist das eher der Normalfall und muss nicht schrecken. Löhne steigen, Energie, Waren und Dienstleistungen werden teurer, Investitionen müssen finanziert werden. Ca. 2 % Inflation jährlich werden von den maßgeblichen Stellen sogar als volkswirtschaftlich nützlich angestrebt. Über Jahre nicht gestiegen sind weitgehend Mieten und Lebensmittelpreise in der DDR. Es war zu sehen, wohin so etwas führt.

Nur dann, wenn sie dafür genutzt werden würde, Kosten zu drücken. Die SRD ist jetzt schon hocheffizient. Kosten könnten reduziert werden, wenn weniger Lohn gezahlt würde, Leistungen verschlechtert oder Investitionen verzögert würden. Solche Optionen lehnt die SPD-Fraktion ab. Nicht aus Denkfaulheit, sondern aus Überzeugung.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert spricht von 350 Millionen Euro, weigert sich aber, Details zu nennen.

Natürlich gibt es ein normales Investitionsgeschäft. Permanent wird in moderne Technik, Fuhrpark etc. investiert, damit die SRD auf der Höhe der Zeit bleibt.

Als besondere Investition ist uns bekannt, dass ein neuer Betriebshof benötigt wird. Der Betriebshof am Tatzberg ist zu klein, insbesondere um die neue Logistik für Elektrofahrzeuge unterzubringen. Diese werden aber benötigt, weil immer mehr Kunden solche Fahrzeuge im Einsatz verlangen und weil gesetzliche Anforderungen dazu zu erfüllen sind. Das Investitionsvolumen liegt dafür aber deutlich unter 100 Millionen Euro, nicht im Bereich der von Hilbert aufgerufenen Zahlen.

Das ist möglich, aber würde für die Dresdnerinnen und Dresdner keine durchgreifenden Vorteile bringen. Denn auch ein privater Anteilseigner verschenkt kein Geld. Er erwartet, dass seine Einlage auch die entsprechenden Erträge für ihn mit sich bringt. Die wiederum müssen im Unternehmen erwirtschaftet werden. Geld fällt nicht vom Himmel. Anderes glaubt wohl nur noch Dirk Hilbert (FDP).

Die Beteiligung der SachsenEnergie AG ist eine von Oberbürgermeister Dirk Hilbert aufgebrachte Variante. Auch das würde bedeuten: Weniger Dresden. Denn an der SachsenEnergie sind auch andere Gesellschafter beteiligt. Außerdem ist die SachsenEnergie als Aktiengesellschaft von Einflussnahme von Oberbürgermeister und Stadtrat weiter weg. Die Gewinne würden weitgehend in Dresdner Hand bleiben; freilich sieht man auch nicht ein, dass die weitern Anteilseigner der SachsenEnergie zusätzlich profitieren sollen. Vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes käme man nicht so leicht weg. Ansonsten sind die Nachteile eines Anteilsverkaufs ähnlich wie beim Verkauf an private Dritte.

In­klusion

Als SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat setzten wir uns seit nunmehr 30 Jahren dafür ein, dass Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung eine gleich­berechtigte Teilhabe an der Dresdner Stadtgesellschaft erhalten. Deshalb machen wir uns dafür stark, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bereichen der Stadt, sei es z.B. bei der Inklusion im Bildungssystem oder einer barrierefreien Stadt- und Verkehrs­entwicklung, umgesetzt wird.

Auch wenn bereits viele Maßnahmen für Menschen mit Einschränkungen in den letzten Jahren auf den Weg gebracht wurden, gibt es aus unserer Sicht aktuell noch immer zu viele Hürden, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Dresden teilnehmen zu können.

Barriere­freiheit auch beim Wohnen

Ein stabiler und mieterfreundlicher Wohnungsmarkt bildet eine wichtige Stütze für das solidarische Miteinander in unserer Stadt. Allein die demografische Entwicklung fordert jedoch ein immer größeres Angebot an barrierefreiem Wohnraum. 2010 erhielt die Landeshauptstadt Dresen infolge einer Studie des Instituts für ökologische Raumentwicklung die Empfehlung, altersgerechtes Wohnen verstärkt zu fördern und insbesondere für Menschen mit körperlicher Einschränkung Wohnungen gemäß DIN erbauen zu lassen. Um der Errichtung von bezahlbarer, barrierefreier und altersgerechter Wohnungen eine besondere Bedeutung in unserer Stadt zukommen zu lassen, haben wir 2014 einen Antrag zur „Schaffung von barrierefreiem Wohnraum“ auf den Weg gebracht. Die Mehrheit des damaligen Stadtrates lehnte eine aktive Förderung durch die Landeshauptstadt Dresden Ende 2014 jedoch ab.

In der Folge ist es uns mit der Gründung der städtischen Wohnungs­gesellschaft auf Initiative von SPD, Grünen und Linken dennoch gelungen, ein soziales und integratives Wohnen in Dresden weiter voranzubringen. Parallel hierzu setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Menschen bzw. Menschen im Rollstuhl zur Verfügung gestellt wird.

Barrierefrei unter­wegs sein

Ein wichtiger Baustein, um selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in unserer Stadt teilnehmen zu können, ist die barrierefreie Mobilität. In den letzten drei Jahrzehnten haben wir bereits viele Projekte angeschoben, um physische Hürden im Dresdner Straßenverkehr Stück für Stück abzubauen. So haben wir beispielsweise mehrere Anträge gestellt, die barrierefreie Wege fördern und auf die Absenkung von Bordsteinen zielen. Dennoch muss die städtische Infrastruktur auch weiterhin barrierefrei ausgebaut werden. Das gilt insbesondere für Fußwege, Haltestellen, Wahllokale, städtische Ämter und soziale Einrichtungen.

Eine an einer Stufe angebrachte Rampe in der Dresdner Neustadt

Informationen für alle

Für eine prosperierende Stadtgesellschaft ist es für uns elementar, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner einen Zugang zu Informationen haben. Deshalb haben wir 2018 gemeinsam mit Linken und Grünen barrierefreie Kommunikation mit dem interfraktionellen Antrag „Einfache und leichte Sprache in der Landeshauptstadt Dresden“ auf den Weg gebracht, um zukünftig alle öffentlichen Publikationen, Bescheide, Amtsbriefe sowie den Internetauftritt der Stadt Dresden und ihrer Unternehmen flächendeckend in einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen.

Mehr Teilhabe im Alltag

In Dresden gibt es mehrere Gründer­zeit­viertel, die sich dadurch auszeichnen, dass vor den Eingängen zu den Ladenlokalen eine oder mehrere Stufen sind, die zum Betreten überwunden werden müssen. Das betrifft die Gastronomie ebenso wie den Einzelhandel, zum Beispiel in der Äußeren Neustadt, dem Hechtviertel oder in Löbtau. Mit unserem Antrag, den der Stadtrat 2022 beschlossen hat, bringen wir ein Förderprogramm für mobile Rampen auf den Weg. Gewerbetreibende oder Vereine sollen damit allen Menschen ermöglichen, an kulturellen und gesellschaftlichen Events teilzuhaben. Darüber hinaus haben wir beschlossen, dass die Stadt eine Verleihplattform einrichtet, mit deren Hilfe Veranstalter:innen Hilfsmittel für Barrierefreiheit, zum Beispiel Hör- oder Sehtechnik, für ihre Veranstaltungen ausleihen können.

SPD-Antrags­initiativen der letzten 30 Jahre zum Thema Barriere­freiheit:

Gegenstand Einreicher / Datum Beschluss
Einrichtungen von Parkflächen für behinderte Bürger SPD-Antrag
eingereicht am 15.11.1990
beschlossen
Barrierefreier Zugang zu Schulen des 2. Bildungsweges SPD-Antrag
eingereicht am 14.07.2008
beschlossen am 11.12.2008
Barrierefreie Wahllokale SPD-Antrag
eingereicht am 14.07.2008
beschlossen am 11.12.2008
Mehr barrierefreie Wahllokale noch im Jahr 2009 IF
eingereicht am 27.05.2009
beschlossen am 25.06.2009
Sonderprogramm zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen der DVB außerhalb sonstiger Gleis- und Straßenbaumaßnahmen Interfraktionell SPD, CDU eingereicht am 17.09.2010 beschlossen am 27.01.2011
Gleiche Förderung von Kindern mit Behinderung in Wohnheimen SPD-Antrag 
eingereicht am 15.05.2013
beschlossen am 07.11.2013
Schaffung von Barrierefreiem Wohnraum SPD-Antrag 
eingereicht am 17.01.2014
abgelehnt am 11./12.12.2014
Inklusion musikalisch begabter Kinder im Kreuzchor Interfraktionell SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereicht am 12.05.2017 beschlossen 02.11.2017
Einfache und leichte Sprache in der Landeshauptstadt Dresden Interfraktionell SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereicht am 13.04.2018 beschlossen mit Änderung am 20.09.2018
Ullersdorfer Platz – Aufenthaltsqualität verbessern, Barrierefreiheit herstellen SPD-Antrag
eingereicht am 27.11.2019
beschlossen am 30.09.2020
Mehr Teilhabe – Barrierefreiheit durch mobile Rampen SPD-Antrag
eingereicht am 06.08.2021
beschlossen am 24.03.2024
Zum Inhalt springen