Die Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) ist ein kommunales Unternehmen der Landeshauptstadt Dresden. Es gibt Pläne, Anteile an diesem Unternehmen zu veräußern. Dem tritt die SPD-Fraktion entgegen.

UPDATE: Es ist möglich, eine Petition gegen den Verkauf zu unterschreiben.

Die SRD ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaftsanteile der SRD gehören zu 100 % der Technische Werke Dresden GmbH (TWD). Deren Gesellschaftsanteile wiederum gehören zu 100 % der Landeshauptstadt Dresden.

Man spricht bei einer solchen Konstellation von einer mittelbaren Beteiligung der Landeshauptstadt Dresden.

Die SRD hat zwei Haupttätigkeitsfelder: Die Entsorgung von Abfällen und die Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen.

Zur Entsorgung von Abfällen gehören:

  • Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackung, Sperrmüll
  • Gewerbeabfall
  • Wertstoffe wie Papier, Glas, Biogene Abfälle
  • Elektronikschrott, Bauabfälle etc.
  • Schadstoffe/Sonderabfall
  • Containerdienst für alle Abfallarten
  • Werksentsorgung
  • Akten- und Datenträgervernichtung
  • Vermietung/Finanzierung von Behältern, Containern und Pressen aller Art
  • Betrieb von Anlagen (5 Wertstoffhöfe, Sonderabfallzwischenlager, Biologisch-Mechanische Aufbereitungsanlage, Deponie, 2 Deponiegas-Blockkraftwerke)

Zur Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen gehören:

  • Reinigung von Straßen, Gehwegen, Plätzen, Haltestellen, Abfallbehältern und Toiletten
  • Papierkorbentleerung
  • Bewässerung von Bäumen und Sträuchern
  • Laub- und Wildkrautbeseitigung
  • Winterdienst

Die SRD ist das führende Unternehmen der Abfallwirtschaft in unserer Region.

Ca. 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen Leistungen im jährlichen Wert von ca. 50 Millionen Euro. Es werden ca. 600 Großcontainer und 130.000 Mülltonnen zuverlässig geleert. Aber auch ca. 5.500 Kunden in Gewerbe und Industrie werden betreut. Dafür sind mehr als 140 moderne Fahrzeuge im Einsatz.

  • Abfallbeseitigung und Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind eine öffentliche Aufgabe. Man nennt das Daseinsvorsorge. Beim öffentlichen Unternehmen sind die gewählten Vertreter Dresdens, der Oberbürgermeister mit seiner Stadtverwaltung und der Stadtrat, in der Verantwortung, für die gute Arbeit des Unternehmens zu sorgen. Anders als bei privaten Unternehmen: Da werden Aufträge ausgeschrieben und die Unternehmen, die möglichst viel Geld verdienen wollen, sind nur an das gebunden, was im Vertrag steht und notfalls vor Gericht eingeklagt werden muss. Das bedeutet weniger Einflussmöglichkeit von Stadtverwaltung und Stadtrat.
  • Das Unternehmen zahlt die Löhne, wie sie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen sind. Das sichert faire Bezahlung und attraktive Arbeitsplätze.
  • Das öffentliche Unternehmen reagiert flexibler auf neue Anforderungen. Der private Anbieter hat erst einmal seinen Vertrag, der für längere Zeit gilt. Die SRD kann jederzeit dazu gebracht werden, auf neue Herausforderungen zu reagieren.
  • Der Gewinn des öffentlichen Unternehmens verschwindet nicht in den Taschen Privater, sondern kommt uns allen zugute. Konkret bei der SRD: Die TWD bekommt den Gewinn und kann damit insbesondere Verluste finanzieren, die beim Betrieb von Bussen, Bahnen und Schwimmbädern entstehen müssen.
  • Deshalb: Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand!

Ja, das ist extra so vorgesehen. Faustregel ist: Das Unternehmen muss in öffentlicher Hand sein, von der Stadt in allen wesentlichen Fragen gesteuert werden und mindestens 80 % seiner Umsätze mit öffentlichen Auftraggebern erwirtschaften. Einzelheiten stehen in § 108 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hintergrund dieser Regelung ist, dass öffentliche Daseinsvorsorge in öffentliche Hand genommen werden kann, zugleich aber auch verhindert wird, dass öffentliche Unternehmen zu unfairen Bedingungen am privaten Markt tätig werden.

In vielen Gesprächen ist uns klar geworden: Wenn die SRD für die Leistungen zuständig ist, kann man die Uhr nach ihnen stellen. Das wird zuverlässig erledigt. Bei privatisierten Leistungen werden teilweise schlechtere Rückmeldungen gegeben (z.B. Blaue Tonne bis 2020).

2004 hatte die Stadt 49 % der SRD-Anteile an Veolia verkauft. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erfolgte ein Rückkauf. Seither ist die SRD, wie gezeigt, wieder vollständig städtisch. Der Rückkauf erfolgte, weil die Gewinne der SRD in der Hand der Stadt bleiben sollten. Außerdem sollte die Leistungserbringung im Vordergrund stehen, nicht das Interesse des privaten Eigentümers an seinem Gewinn. In der Stadtratsvorlage zum Rückkauf der Anteile heißt es dazu:

„Die Chancen der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung (Erwerb weiterer Anteile von 49 Prozent an der SRD) liegen vor allem darin, dass die Pflichtaufgaben der LHD als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin weiterhin mit sehr hoher Qualität und großer Zuverlässigkeit durch die SRD erfüllt sowie Arbeitsplätze mit hohem sozialem Standard gesichert werden könnten.“ (Vorlage V2286/18).

Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat plakativ 30 % Gebührenerhöhung in den Raum gestellt, um seine Privatisierungspläne schmackhaft zu machen. Bei genauerem Hinsehen wird klar: Das soll eine Entwicklung der nächsten 10 Jahre sein. Konkrete Planungen dazu legt Hilbert nicht vor, sondern verweist auf die SRD. Diese erteilt jedoch keine Auskünfte, wohl auf Anweisung von Hilbert bzw. der Geschäftsführung der SRD. Was im Aufsichtsrat berichtet wird, darf nicht öffentlich gemacht werden. Das ist Diskussionskultur nach dem Geschmack von Dirk Hilbert.

Selbst wenn die Behauptung Hilberts stimmt, ist das eher der Normalfall und muss nicht schrecken. Löhne steigen, Energie, Waren und Dienstleistungen werden teurer, Investitionen müssen finanziert werden. Ca. 2 % Inflation jährlich werden von den maßgeblichen Stellen sogar als volkswirtschaftlich nützlich angestrebt. Über Jahre nicht gestiegen sind weitgehend Mieten und Lebensmittelpreise in der DDR. Es war zu sehen, wohin so etwas führt.

Nur dann, wenn sie dafür genutzt werden würde, Kosten zu drücken. Die SRD ist jetzt schon hocheffizient. Kosten könnten reduziert werden, wenn weniger Lohn gezahlt würde, Leistungen verschlechtert oder Investitionen verzögert würden. Solche Optionen lehnt die SPD-Fraktion ab. Nicht aus Denkfaulheit, sondern aus Überzeugung.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert spricht von 350 Millionen Euro, weigert sich aber, Details zu nennen.

Natürlich gibt es ein normales Investitionsgeschäft. Permanent wird in moderne Technik, Fuhrpark etc. investiert, damit die SRD auf der Höhe der Zeit bleibt.

Als besondere Investition ist uns bekannt, dass ein neuer Betriebshof benötigt wird. Der Betriebshof am Tatzberg ist zu klein, insbesondere um die neue Logistik für Elektrofahrzeuge unterzubringen. Diese werden aber benötigt, weil immer mehr Kunden solche Fahrzeuge im Einsatz verlangen und weil gesetzliche Anforderungen dazu zu erfüllen sind. Das Investitionsvolumen liegt dafür aber deutlich unter 100 Millionen Euro, nicht im Bereich der von Hilbert aufgerufenen Zahlen.

Das ist möglich, aber würde für die Dresdnerinnen und Dresdner keine durchgreifenden Vorteile bringen. Denn auch ein privater Anteilseigner verschenkt kein Geld. Er erwartet, dass seine Einlage auch die entsprechenden Erträge für ihn mit sich bringt. Die wiederum müssen im Unternehmen erwirtschaftet werden. Geld fällt nicht vom Himmel. Anderes glaubt wohl nur noch Dirk Hilbert (FDP).

Die Beteiligung der SachsenEnergie AG ist eine von Oberbürgermeister Dirk Hilbert aufgebrachte Variante. Auch das würde bedeuten: Weniger Dresden. Denn an der SachsenEnergie sind auch andere Gesellschafter beteiligt. Außerdem ist die SachsenEnergie als Aktiengesellschaft von Einflussnahme von Oberbürgermeister und Stadtrat weiter weg. Die Gewinne würden weitgehend in Dresdner Hand bleiben; freilich sieht man auch nicht ein, dass die weitern Anteilseigner der SachsenEnergie zusätzlich profitieren sollen. Vom Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes käme man nicht so leicht weg. Ansonsten sind die Nachteile eines Anteilsverkaufs ähnlich wie beim Verkauf an private Dritte.

Senior:­innen

Deutschlandweit erleben wir nach wie vor eine alternde Gesellschaft. In der sächsischen Landeshauptstadt macht der Anteil der über 60-Jährigen im Jahr 2021 einen Anteil von 27,2 Prozent aus. Wer älter wird, ist oft auf Unterstützung durch andere angewiesen. Besonders das Thema Barrierefreiheit rückt in den Fokus von Senior:innen, die mit Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind.

Wohnen

2011 haben wir uns dafür eingesetzt, dass alters- und behindertengerechtes Wohnen stärker in Dresden gefördert wird. Das Thema Barrierefreiheit und Inklusion muss bei jedem Neubau mitgedacht werden. Dieses Prinzip wurde auch 2017 bei der Gründung des kommunalen Wohnungsunternehmens Wohnen in Dresden (WiD) mit aufgenommen.

Ein Informationsschild mit der Aufschrift „Barrierefreier Zugang" und dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers

Cultus gGmbH

Mit der Cultus gGmbH hat die Stadt Dresden einen eigenen Träger im Bereich der Senior:innenarbeit. In insgesamt 9 verschiedenen Einrichtungen bietet die Cultus gGmbH diverse Angebote für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen an. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist dies ein wertvolles Gut, da wir auf diese Weise direkten Einfluss auf Pflegeangebote in Dresden haben. Daher setzen wir uns für eine stärkere finanzielle Förderung des städtischen Trägers und immer wieder für eine Verbesserung der Altenpflege ein.

Mitbestimmung

Damit die Bedürfnisse von älteren Menschen berücksichtigt und mitgedacht werden, haben wir bereits 1992 mit einem Antrag dafür gesorgt, dass ein Senioren­beirat in der Landeshauptstadt eingesetzt wird. Die Aufgabe des Beirats ist es, den Oberbürgermeister und den Stadtrat sachkundig zu beraten, sich für die Belange von Senior:innen einzusetzen und am gesellschaftlichen Leben in Dresden mitzuwirken.

SPD-Antrags­initiativen der letzten 30 Jahre zum Thema Senior:innen:

GegenstandEinreicher / DatumBeschluss
Senior:innenbeiratSPD-Antrag
eingereicht 23.03.1992
beschlossen 04.06.1992
Qualitätssiegel für betreutes Wohnen im Alter in DresdenSPD-Antrag
eingereicht am 04.08.2000
beschlossen
Verbesserung der AltenpflegeSPD-Antrag
eingereicht am 15.08.2007
abgelehnt am 21.02.2008
Alten- und behindertengerechtes Wohnen fördernSPD-Antrag
eingereicht am 01.07.2011
beschlossen am 24.11.2011
Bildung für Alle: Gesamtkonzeption für ein lebenslanges LernenIF GRR
eingereicht am 21.09.2018
beschlossen mit Änderung am 14.02.2019
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