Gemein­schafts­schulen

In Sachsen hat die SPD viele Jahre dafür gekämpft. Am 15. Juli 2020 war es endlich soweit. Der Sächsische Landtag verabschiedete das „Gesetz zur Einführung der Gemeinschaftsschule”. Damit wurde eine gleichberechtigte weitere Schulart im Sächsischen Schulgesetz verankert und die Möglichkeit geschaffen, dass Kinder im Kreis ihrer Mitschüler:innen auch über die vierte Klasse hinaus gemeinsam lernen können.

Länger gemeinsam Lernen in Dresden mit der Gemein­schafts­schule

Im Alter von gerade einmal zehn Jahren werden Schülerinnen und Schüler viel zu früh in unterschiedliche weiterführende Schularten sortiert und voneinander getrennt. Welchen Bildungsweg ein Kind meistern kann, lässt sich aber in diesem Alter nicht valide vorhersagen. Diese frühe Entscheidung wirkt sich oftmals auf das ganze Leben der Kinder aus. Viel zu sehr fokussiert das sächsische Schulsystem bisher auf diese zu frühe Sortierung.

Die Baustelle einer Gemeinschaftsschule in Dresden

Dabei brauchen wir Schulen, in denen man fürs Leben lernt nicht für die nächste Klassenarbeit. Wenn Kinder den Klimawandel verstehen und bewältigen wollen, können sie das nicht in starrem Fachunterricht von Biologie, Geographie, Physik u.a. nebeneinander her. Statt Lehrermangel und Unterrichtsausfall brauchen wir eigentlich zwei pädagogische Kräfte in jeder Klasse und Unterricht, der draußen, im Leben stattfindet, auch mal im Handwerksbetrieb oder der sozialen Einrichtung. Dann könnte jedes Kind nach seinen Fähigkeiten und Interessen gefördert werden und in seinen Schwächen Hilfe und Unterstützung finden. Dann bräuchte es keine frühe Sortierung in Oberschule und Gymnasium. Denn längst ist wissenschaftlich auch bewiesen, dass sowohl leistungsstarke Kinder als auch solche mit größeren Herausforderungen vom gemeinsamen Lernen in einer stabilen Lernumgebung profitieren.

Endlich Gemeinschaftsschulen in Dresden

Als SPD-Fraktion Dresden war uns mit dem Tag der Änderung des Sächsischen Schulgesetzes klar, dass wir in Dresden Gemeinschafts­schulen einrichten wollen. Im November 2020 brachte unsere Bildungspolitikerin, Dana Frohwieser, gemeinsam mit drei weiteren Stadträtinnen von CDU, GRÜNEN und LINKEN einen Antrag zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Dresden ein. Gleich zwei Dresdner Schulen signalisierten unmittelbar den Wunsch, sich auf diesen Weg zu begeben: die neugegründete 151. Oberschule an der Stauffenbergallee/Königsbrücker Straße und die Universitäts­schule auf der Südhöhe. Im November 2021 wurde ihre Umwandlung in Gemeinschafts­schulen schließlich vom Dresdner Stadtrat beschlossen. Im Februar 2022 fanden die Anmeldungen statt und zeigen ein großes Interesse in der Dresdner Elternschaft. Es ist ein erster Schritt für Dresden. Als SPD-Fraktion freuen wir uns, dass Dresden diesen geht. Denn jedes Kind ist anders. Deshalb wollen wir eine Schule, die nicht sortiert, sondern in gutem Schulklima Kinder zusammen unterrichtet, jedes nach seinen Fähigkeiten. Talente werden gefördert, Schwächen überwunden.

Volksantrag öffnete die Tür zur Gemeinschafts­schule

Die Entscheidung über den Schulabschluss – und damit eine wichtige Vorentscheidung über die Frage „praktische Berufsausbildung oder wissenschaftliches Studium“ – muss nun auch in Sachsen nicht mehr zwingend nach der vierten Klasse fallen. Möglich machte dies der Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen” des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen, in dem sich Vertreter:innen aus Politik, Schulen, Elternschaft, Lehrkräften und Gewerkschaften engagierten. Auch viele Mitglieder der SPD in Sachsen standen wochenlang auf den Straßen und sammelten Unterschriften. Schließlich sprachen sich mehr als 50.000 Bürgerinnen und Bürger im Freistaat mit ihrer Unterschrift für den Volksantrag und damit für die Einführung der Gemeinschafts­schule aus. Der Sächsische Landtag folgte der breiten Zustimmung in der Bevölkerung und machte im Sommer 2020 den Weg für das längere gemeinsame Lernen frei.

Die Gemeinschaftsschule schafft in einem gemeinsamen Bildungsgang die Voraussetzungen für die Entwicklung sicherer  Grundlagen für selbständiges Lernen, Denken und Arbeiten und vermittelt eine darauf aufbauende allgemeine,  berufsvorbreitende und vertiefte allgemeine Bildung. Unterricht findet leistungsdifferenziert statt, so dass die Schüler:innen nach ihren Möglichkeiten und Begabungen zum für sie höchstmöglichen schulischen Abschluss geführt werden. D.h. innerhalb einer bestehenden Lerngruppe findet individuelle Förderung des Einzelnen statt. Frühestens in der zweiten Hälfte der Klassenstufe 6 werden Anforderungs­niveaus in Differenzierungs­fächern vorgenommen, die in jedem Schulhalbjahr wieder geändert werden können. Die  Gemeinschafts­schule kann entweder die Klassenstufen 1 bis 12 (Gemeinschafts­schule mit Primarstufe) oder die Klassenstufen 5 bis 12 umfassen (Gemeinschafts­schule mit Kooperations­grundschulen). Die Schülerinnen und Schüler können den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss (mittlere Reife) sowie das Abitur (allgemeine Hochschulreife) erwerben.

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