Gewalt­schutz

Gewalt in Partnerschaften und in der Familie kommt häufiger vor, als unsere Gesellschaft es wahrhaben möchte. Durch die Corona-Pandemie hat sich dieses Problem weiter verschärft. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar – wir sagen sexualisierter Gewalt klar den Kampf an.

Für uns gilt der Dreiklang: Hinschauen, nicht tolerieren, handeln!

StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt

Betroffene von häuslicher Gewalt bringen diese oftmals gar nicht oder zumindest nicht gleich zur Anzeige, sondern wenden sich (wenn überhaupt) lieber an niedrig­schwellige Anlaufstellen. Dieses erste Beratungsangebot ermöglicht das StoP-Projekt, welches bereits in einigen anderen deutschen Städten eingerichtet wurde. Auf Initiative von Linken, Grünen und SPD haben wir dieses Angebot auch in Dresden etabliert. Nach einer erfolgreichen Modellphase haben wir uns 2019 erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Projekt dauerhaft in der Dresdner Beratungslandschaft verankert und mit entsprechenden Geldern ausgestattet wird.

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein völker­rechtlicher Vertrag, mit dem sich die Unterzeichnenden 2011 dazu verpflichtet haben, Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz von Betroffenen sexualisierter, seelischer und häuslicher Gewalt zu erarbeiten. Seit 2018 ist die Istanbul Konvention auch verbindliche Grundlage deutscher Politik. Daraufhin haben wir als SPD-Fraktion 2019 eine Umsetzung auf kommunaler Ebene beantragt. 2020 wurde unser Antrag angenommen.

Durch die Corona-Pandemie in den darauffolgenden Jahren hatte unsere Initiative unerwartet drastisch an Brisanz gewonnen. Besonders während der Zeit der Corona-bedingten häuslichen Isolation, konnte ein hohes Ausmaß an häuslicher Gewalt, vor allem gegen Frauen und Kinder, beobachtet werden. Dies belegt eine repräsentative Studie der TU München, wonach 3,1 Prozent der befragten Frauen körperliche Gewalt und 3,6 Prozent Vergewaltigungen durch Ihre Ehepartner erlebten. In ca. 6,5 Prozent der befragten Haushalte kam es außerdem zu gewalt­samen Bestrafungen der Kinder. Auch in Dresden verzeichneten wir in den Lockdown-Zeiten einen Anstieg der Hilfe­gesuche in Schutzhäusern für Frauen. Allerdings sind Platzkapazitäten schon ohne die pandemische Sondersituation nicht ausreichend, wodurch hilfesuchende Frauen teilweise immer wieder abgewiesen werden müssen.

Mit unserem SPD-Antrag haben wir die Stadt deswegen neben der Anerkennung der Istanbul-Konvention auch beauftragt,

  • Plätze in den Frauen- und Männerschutzwohnungen und Beratungsstellen zu erhöhen,
  • barrierefreie Zugänge zu Schutzeinrichtungen zu ermöglichen und
  • eine Clearing-Stelle zur besseren Beratung und Betreuung von Schutzbedürftigen einzurichten.

SPD-Antrags­initiativen der letzten 30 Jahre zum Thema Gewalt­schutz:

GegenstandEinreicher / DatumBeschluss
Selbsterhaltungsanteil im Dresdner FrauenschutzhausIF
eingereicht am 02.12.1997
beschlossen
Umsetzung „Soziale Projekte” im Themenfeld Eltern und FamilieIF
eingereicht am 03.03.2017
beschlossen am 16.05.2017
Förderung Alleinerziehender – Ausbau innovativer GewaltschutzkonzepteIF GRR
eingereicht am 14.03.2019
beschlossen 14.05.2019
Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Landeshauptstadt DresdenSPD-Antrag 
eingereicht am 22.11.2019
beschlossen 04.06.2020
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