Christian Avenarius erkundigte sich nach der Eignung zweier Flurstücke in Dresden-Leuben für den Wohnungsbau.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wegen des hohen Bedarfs an Wohnbauflächen in Dresden fallen immer wieder Flächen auf, die bislang nicht für den Wohnungsbau genutzt werden, sich jedoch ggf. eignen würden. Solche Flächen sind die Flurstücke 86/3 und 86/4 in der Gemarkung Leuben.
Diesbezüglich bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen.
Fragen:
1. Befinden sich die Flurstücke 86/3 und 86/4, Gemarkung Leuben, im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden?
2. Sofern sich die Flurstücke im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden befinden, gibt es Planungen der Stadtverwaltung zum Verkauf dieser Grundstücke?
3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Eignung der beiden Flurstücke für die Schaffung von mehrgeschossigem Wohnungsbau?
4. Existiert für die genannten Flurstücke ein Bebauungsplan? Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich die B-Planung und welche Ziele wurden festgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Avenarius