Seitenansicht eines Wohnkomplexes

Bezahlbares Wohnen in der Landeshauptstadt stärken

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Zum Ankauf von Immobilien und Grundstücken, die zu den dem Gesellschaftszweck dienenden Aufgaben an die WID zu übertragen sind, werden zusätzlich je 6 Mio. Euro in 2019 und 2020 aus der Liquiditätsreserve gemäß Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2018 zur Vorlage V2583/18 verwendet. Wenn dies aus rechtlichen oder steuerrechtlichen Gründen geboten erscheint, können die Finanzierungsmittel auch zweckgebunden an die WID übertragen werden.
  2. Für eine kooperative Baulandentwicklung werden zusätzlich 1 Mio. Euro in 2020 aus der Liquiditätsreserve gemäß Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2018 zur Vorlage V2583/18 verwendet, die für den strategischen Ankauf von Grundstücken einzusetzen sind.
  3. Überplanmäßige Mehreinzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken/Gebäuden in den Jahren 2019 und 2020 werden, soweit sie nicht durch anderweitige Stadtratsbeschlüsse gebunden werden, für Mehrauszahlungen zum Ankauf von Grundstücken/Gebäuden im Projekt 70.230011 in den Jahren 2019 und 2020 zur Verfügung gestellt. Zum Jahresende nicht verbrauchte Auszahlungen zum Erwerb von Grundstücken/Gebäuden im Projekt 70.230011 sind im Rahmen des Jahresabschlusses in das Folgejahr zu übertragen und für Grundstücksankäufe im Projekt 70.230011 zur Verfügung zu stellen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 14.01.2019 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters 22.01.219 nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen 29.01.2019 nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen 04.02.2019 nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat 14.02.2019 öffentlich beschließend

Begründung:

Bei weiter wachsenden Haushaltszahlen und steigenden Mieten wächst in der Landeshauptstadt Dresden der Bedarf für bezahlbaren Wohnraum. Dabei kommt der Versorgung einkommens-schwacher Haushalte und besonderer Bedarfsgruppen durch die Errichtung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen eine besondere Bedeutung zu. Aber auch Menschen und Familien mit kleinen sowie mittleren Einkommen finden immer schwerer bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Damit bezahlbare Mietpreise gewährleistet werden können, ist eine aktive städtische Wohnungspolitik erforderlich. Hierzu bedarf es insbesondere auch der kontinuierlichen Realisierung von Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus. Zudem wird auch die Betreibung einer kooperativen Baulandentwicklung als notwendig erachtet.

Derzeit realisiert die städtische Wohnungsbaugesellschaft WiD 800 Sozialwohnungen, die bereits im Bau sind oder deren Bau gegenwärtig vorbereitet wird. Daran anschließend sollen zu-nächst weitere 1.700 Sozialwohnungen errichtet werden. Voraussetzung dafür ist nicht nur die Bereitstellung ausreichender Fördermittel des Freistaates Sachsen, mit denen die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum sichergestellt werden kann. Um entsprechende Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus umsetzen zu können, müssen auch geeignete Grundstücke und Immobilien bereitgestellt oder erworben werden. Für diese Investitionen bedarf es entsprechender Finanzmittel, die mit dem o. g. Beschlussvorschlag bereitgestellt werden.

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

 

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