Peter Bartels erkundigt sich in der Stadtratssitzung vom 02. März 2017 nach den Mieterhöhungen für Bürger, die die Wohnkosten erstatten bekommen.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus Veröffentlichungen ist der Stadtverwaltung bekannt, dass aktuell aufgrund der erheblich gestiegenen ortsüblichen Mieten viele Vermieter von ihrem Recht Gebrauch machen und dem Mietern Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Man machte bekannt, dass eine Vielzahl der Mieterhöhungen fehlerhaft ist, da Vermieter die Wohnlage unberechtigt verbesserten. Bekannt ist aber auch, dass man oft bei dem Kriterium Ausstattung der Wohnung Ausstattungen aufgeführte, die nicht zutreffen. Durch diese bewusst oder unbewusst gemachten falschen Angaben wird eine Miete verlangt, die der Mieter nicht zahlen muss.
Viele Mieter nutzen die rechtlichen Möglichkeiten und widersprechen einer solchen Mieterhöhung.
Auch Bürger, die die Wohnkosten erstattet bekommen, erhalten fehlerhafte Mieterhöhungen.
Nun die Frage:
Was wird von der Verwaltung unternommen damit Bürger, denen man die Wohnkosten erstattete, nicht in Unkenntnis dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen und somit aus Steuermitteln dem Vermieter ein nicht gerechtfertigter Zusatzgewinn zugutekommt. Denn die Bürger vertrauen darauf, dass die Wohnkosten die Ämter tragen, sofern sie innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen.
Nachfrage Herr Stadtrat Bartels:
Was ich eigentlich erwartete als Antwort ist, dass die Verwaltung sich aktiv zeigt und die Bürger, die Wohnkosten erhalten, auffordert den Mietvertrag vorzulegen. Weil bekannt ist, dass man sehr viel falsch machte. Und wenn es hier pro Wohnung um etwa 10 Euro im Monat geht, dann sind das pro Haushalt oder pro Wohnung 120 Euro. Hochgerechnet auf die bedürftigen Bürger ist das eine klägliche Summe. Ich denke, da sollte die Verwaltung zukünftig etwas mehr Wert darauf legen, dass man diese unberechtigten Summen nicht an die Vermieter zahlt.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bartels