Porträt Bartels

Mieterhöhung für Bürger, die die Wohnkosten erstattet bekommen

Peter Bartels erkundigt sich in der Stadtratssitzung vom 02. März 2017 nach den Mieterhöhungen für Bürger, die die Wohnkosten erstatten bekommen.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aus Veröffentlichungen ist der Stadtverwaltung bekannt, dass aktuell aufgrund der erheblich gestiegenen ortsüblichen Mieten viele Vermieter von ihrem Recht Gebrauch machen und dem Mietern Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Bekannt gemacht wurde, dass eine Vielzahl der Mieterhöhungen fehlerhaft ist, da Vermieter die Wohnlage unberechtigt verbessert haben. Bekannt ist aber auch, dass oft bei dem Kriterium Ausstattung der Wohnung Ausstattungen aufgeführt werden, die nicht zutreffen. Durch diese bewusst oder unbewusst gemachten falschen Angaben wird eine Miete verlangt, die der Mieter nicht zahlen muss.

Viele Mieter nutzen die rechtlichen Möglichkeiten und widersprechen einer solchen Mieterhöhung.

Auch Bürger, die die Wohnkosten erstattet bekommen, erhalten fehlerhafte Mieterhöhungen.

Nun die Frage:

Was wird von der Verwaltung unternommen damit Bürger, die die Wohnkosten erstattet bekommen, nicht in Unkenntnis dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen und somit aus Steuer-mitteln dem Vermieter ein nicht gerechtfertigter Zusatzgewinn zugutekommt. Denn die Bürger vertrauen darauf, dass die Wohnkosten von den Ämtern bezahlt werden, sofern sie innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen.

Nachfrage Herr Stadtrat Bartels:

Was ich eigentlich erwartet hätte als Antwort ist, dass die Verwaltung tätig wird und die Bürger, die Wohnkosten erstattet bekommen, auffordert den Mietvertrag vorzulegen. Weil bekannt ist, dass sehr viel falsch gemacht wurde. Und wenn es hier pro Wohnung um etwa 10 Euro im Monat geht, dann sind das pro Haushalt oder pro Wohnung 120 Euro. Und wenn wir das hoch rechnen auf die Bürger, die bedürftig sind, dann ist das eine erklägliche Summe. Und ich denke, da sollte die Verwaltung zukünftig etwas mehr Wert darauf legen, dass diese unberechtigten Summen nicht an die Vermieter gezahlt werden. Danke.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bartels

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