17. Dezember 2018
Der Dresdner Rennverein 1890 e.V. erhält rückwirkend vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 eine jährliche – nicht rückzahlungspflichtige – Zuwendung von der Landeshauptstadt Dresden für die Erhaltung der Galopprennbahn in Dresden Seidnitz. Dabei wird der Zuschuss für den Betrieb und Erhalt des Flächendenkmals in 118.020 € für Personal-, Betreiber-, Verwaltungs- und Sachausgaben sowie 10.000 € für investive Ausgaben aufgeteilt.
Die neue Fördervereinbarung für die Galopprennbahn wurde zwingend notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben des europäischen Beihilferechtes für kommunale Zuwendungen für das Flächendenkmal fortwährend sicherzustellen. Als Kulturdenkmal im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes fällt die Anlage nunmehr unter Art. 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Denkmalförderung), weshalb ihre städtische Finanzierung nicht dem EU-Beihilferecht widerspricht.
Hierzu erklärt die sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kristin Sturm:
Uns ist es einmal mehr gelungen, gemeinsam mit unserem Sportbürgermeister, Dr. Peter Lames, eine EU-rechtskonforme Gestaltung der Förderverträge zu schaffen und dabei gleichzeitig den Erhalt der Galopprennbahn in Dresden Seidnitz zu gewährleisten. Dadurch wird ein für viele Besucherinnen und Besucher auch weit über die Stadtgrenze hinaus beliebtes Ausflugsziel gesichert, das sowohl baugeschichtlich als auch kulturgeschichtlich von enormer Bedeutung ist.“
Kontakt:
Kristin Sturm
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Sportpolitische Sprecherin
kristin.sturm@spd-fraktion-dresden.de