Stefan Engel erkundigt sich zum Stand des Verkaufs von Grundstücken an der Ringstraße.
Einleitung:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der aktuellen Beschlusskontrolle zur Vorlage V0163/19 „Änderung der Ziffer 1 des Beschlusses des Stadtrates vom 2. Juni 2016 zu V0309/15 ´Verkauf eines Grundstückes an der Ringstraße´“ erklärten Sie, dass der Kaufvertrag für
- „eine weitere Teilfläche des Flurstücks 175/2 mit ca. 168 m²“ sowie
- „den hälftigen Miteigentumsanteil an einer Teilfläche des Flurstückes 175/4 von ca. 463 m² jeweils der Gemarkung Altstadt I“
am 14. April 2022 notariell beurkundet wurde, der Vollzug jedoch noch aussteht.
Hierzu bitte ich um Beantwortung der untenstehenden Fragen:
Fragen:
- Welche Gründe liegen vor, dass der Vollzug bislang nicht vollzogen wurde?
- Wann ist der Vollzug vorgesehen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel