ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Für die Umsetzung des Beschlusses A0073/15 „Dresdner Sozialticket – Mobilität für alle Menschen“ wird die bestehende haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 30 Satz 2 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik aufgehoben.
Beratungsfolge
Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend | |
Dienstberatung des Oberbürgermeisters | nicht öffentlich | beratend | |
Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung:
Der Stadtrat ist berechtigt, die Haushaltssperre aufzuheben. Der insgesamt zur Umsetzung des Beschlusses in Rede stehende Betrag ist aus der Sicht des Gesamthaushaltes geringfügig und beeinflusst die Wirksamkeit der haushaltwirtschaftlichen Sperre nur marginal.In der Abwägung demgegenüber wiegt der Vertrauensschutz gegenüber den Dresdener Verkehrsbetrieben und gegenüber den potenziellen Nutzerinnen und Nutzern des Sozialtickets deutlich schwerer.
§30 Haushaltswirtschaftliche Sperre
Soweit und solange die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen durch den Fachbediensteten für das Finanzwesen zu sperren. Der Gemeinderat kann eine Sperre aufheben.
André Schollbach Christiane Filius-Jehne Christian Avenarius
Fraktion DIE LINKE Bündnis 90/DIE GRÜNEN SPD-Fraktion